Reden mit den Erben

Der letzte Wille soll Ihr Wille sein. Daher stellt sich die Frage, ob man ihn überhaupt mit anderen besprechen sollte. Wenn es Ihr Wille ist, dass beispielsweise Ihr Haus im Besitz der Familie bleibt, sollten Sie wissen, ob die von Ihnen bedachte Person, diesem Wunsch letztlich entsprechen würde, insbesondere, wenn Sie Ihren letzten Willen nicht durch einen Testamentsvollstrecker untermauern möchten.