Möchten Sie Vermögen zu Lebzeiten an Ihre Angehörigen übertragen und dabei Steuern sparen? Sind Sie unsicher, wie Sie eine Schenkung rechtssicher gestalten und welche steuerlichen Folgen zu beachten sind?
Ein Anwalt für Schenkung hilft Ihnen dabei, Vermögensübertragungen optimal zu strukturieren und dabei alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen. Durchdachte Schenkungen können erhebliche Steuervorteile bieten und gleichzeitig Ihre Nachfolgeregelung vorbereiten. Ohne fachkundige Beratung können jedoch kostspielige Fehler entstehen oder Gestaltungsmöglichkeiten ungenutzt bleiben.
Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung in der Gestaltung von Schenkungen und entwickelt maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuelle Situation.
Eine durchdachte Schenkungsgestaltung kann erhebliche Steuervorteile bieten und die Erbschaftssteuerbelastung Ihrer Familie minimieren. Wir entwickeln Strategien zur optimalen Nutzung der Schenkungssteuerfreibeträge, die alle zehn Jahre neu genutzt werden können. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die aktuellen Freibeträge, sondern planen auch langfristige Übertragungsstrategien. Besonders bei größeren Vermögen oder Betriebsvermögen sind mehrstufige Schenkungskonzepte oft vorteilhaft. Wir analysieren Ihr Vermögen und entwickeln einen maßgeschneiderten Übertragungsplan, der Ihre familiären und steuerlichen Ziele berücksichtigt. Auch die Kombination verschiedener Übertragungsformen wie Schenkung, Verkauf und Erbe kann steuerlich optimal sein. Unsere Beratung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern, um alle Aspekte zu berücksichtigen.
Rechtssichere Schenkungsverträge sind die Grundlage jeder erfolgreichen Vermögensübertragung. Wir gestalten Verträge, die Ihre Interessen schützen und rechtliche Risiken minimieren. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die steuerlichen Aspekte, sondern auch Ihre persönliche Absicherung und die Interessen der Beschenkten. Übergabeverträge für Immobilien oder Unternehmen erfordern besondere Sorgfalt, da sie oft mit Versorgungsleistungen oder anderen Gegenleistungen verbunden sind. Wir formulieren klare Regelungen für Rückforderungsrechte, Wohnungsrechte oder andere Vorbehalte. Auch die notarielle Beurkundung organisieren wir und bereiten alle erforderlichen Unterlagen vor. Unser Ziel ist ein ausgewogener Vertrag, der beiden Seiten gerecht wird und spätere Streitigkeiten vermeidet.
Bei der Übertragung von Immobilien ist oft die Vereinbarung von Wohnungsrechten oder Nießbrauchsrechten sinnvoll. Diese Gestaltungen ermöglichen es dem Schenker, weiterhin die Immobilie zu nutzen oder Erträge daraus zu ziehen. Wir beraten Sie über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten und deren steuerliche Auswirkungen. Ein Wohnungsrecht mindert den Schenkungswert und kann damit Steuern sparen. Nießbrauchsrechte können noch weitergehende steuerliche Vorteile bieten, sind aber auch komplexer zu gestalten. Wir formulieren die Rechte präzise und sorgen für eine ausgewogene Regelung zwischen Ihren Interessen und denen der Beschenkten. Auch die Löschung oder Übertragung solcher Rechte beraten wir umfassend. Unser Ziel ist eine Gestaltung, die Ihnen Sicherheit bietet und steuerlich optimal ist.
Eine Schenkung auf den Todesfall verbindet die Vorteile einer Schenkung mit der Flexibilität eines Testaments. Der Schenker behält zu Lebzeiten die volle Verfügungsgewalt über das Vermögen, während der Beschenkte erst beim Tod des Schenkers das Eigentum erhält. Wir beraten Sie über die Vor- und Nachteile dieser Gestaltung und prüfen, ob sie für Ihre Situation geeignet ist. Rechtlich ist eine Schenkung auf den Todesfall komplex und erfordert präzise Formulierung, um wirksam zu sein. Die steuerlichen Auswirkungen müssen sorgfältig geprüft werden, da sowohl Schenkungssteuer als auch Erbschaftssteuer relevant sein können. Wir gestalten entsprechende Verträge rechtssicher und sorgen für eine optimale steuerliche Behandlung. Unser Ziel ist eine Lösung, die Ihnen maximale Flexibilität bei optimaler steuerlicher Gestaltung bietet.
Nicht immer verlaufen Schenkungen wie geplant. Bei groben Undank, Verarmung des Schenkers oder anderen besonderen Umständen kann eine Schenkung widerrufen oder zurückgefordert werden. Wir prüfen die Voraussetzungen für eine Rückabwicklung und setzen berechtigte Ansprüche durch. Dabei müssen strenge rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, die wir sorgfältig prüfen. Auch vertragliche Rückforderungsrechte können vereinbart werden, um spätere Rückabwicklungen zu erleichtern. Wir vertreten Sie sowohl bei der Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen als auch bei der Abwehr unberechtigter Rückforderungen. Die steuerlichen Folgen einer Rückabwicklung müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Unser Ziel ist eine rechtssichere Lösung, die Ihre Interessen optimal schützt.
Die Schenkungssteuer ist ein komplexes Rechtsgebiet mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten und Fallstricken. Wir beraten Sie umfassend über die steuerlichen Auswirkungen geplanter Schenkungen und entwickeln steueroptimierte Lösungen. Dabei nutzen wir alle verfügbaren Freibeträge und Bewertungsvorteile optimal aus. Besondere Beachtung verdienen die Bewertungsregeln für verschiedene Vermögensarten, da sich hier oft erhebliche Steuerersparnisse erzielen lassen. Wir prüfen auch, ob steuerliche Vergünstigungen für Betriebsvermögen oder selbstgenutztes Wohneigentum genutzt werden können. Bei grenzüberschreitenden Schenkungen beraten wir über die internationalen steuerlichen Auswirkungen. Unsere Beratung erfolgt in enger Abstimmung mit Steuerberatern, um alle Aspekte zu berücksichtigen. Unser Ziel ist die Minimierung der Steuerbelastung bei gleichzeitiger Rechtssicherheit.
Familienverträge können eine sinnvolle Ergänzung zu Einzelschenkungen darstellen und die Vermögensnachfolge in der Familie koordiniert regeln. Wir gestalten umfassende Familienverträge, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen. Dabei können verschiedene Übertragungsformen wie Schenkungen, Verkäufe und erbrechtliche Regelungen kombiniert werden. Besonders bei Familienunternehmen sind solche Verträge oft unverzichtbar, um die Kontinuität zu sichern. Wir berücksichtigen dabei sowohl die rechtlichen als auch die steuerlichen Aspekte und entwickeln ausgewogene Lösungen. Auch Pflichtteilsverzichte oder andere familienrechtliche Regelungen können in Familienverträge integriert werden. Unser Ziel ist eine umfassende Regelung, die Streitigkeiten vermeidet und die Familie zusammenhält.
Die korrekte Nutzung der Schenkungssteuerfreibeträge ist entscheidend für eine steueroptimierte Vermögensübertragung. Wir beraten Sie über die aktuellen Freibeträge und deren optimale Nutzung. Dabei berücksichtigen wir auch, dass Freibeträge alle zehn Jahre neu genutzt werden können. Die Bewertung des übertragenen Vermögens spielt eine zentrale Rolle für die Steuerberechnung. Wir sorgen für eine sachgerechte und steuerlich günstige Bewertung und nutzen alle verfügbaren Bewertungsabschläge. Besondere Regeln gelten für die Bewertung von Betriebsvermögen, Immobilien und anderen besonderen Vermögensgegenständen. Wir prüfen auch, ob Bewertungsstichtage oder andere Gestaltungen steuerlich vorteilhaft sind. Unser Ziel ist die optimale Nutzung aller steuerlichen Möglichkeiten.
Wir analysieren Ihr Vermögen und Ihre familiäre Situation, um die optimale Schenkungsstrategie zu entwickeln. Dabei berücksichtigen wir sowohl steuerliche als auch persönliche Aspekte.
Basierend auf der Analyse entwickeln wir ein maßgeschneidertes Schenkungskonzept, das Ihre Ziele berücksichtigt und steuerlich optimiert ist. Wir informieren Sie über alle Vor- und Nachteile.
Wir setzen das vereinbarte Konzept um, gestalten die erforderlichen Verträge und begleiten Sie bei der notariellen Beurkundung und steuerlichen Anmeldung.
Die Kanzlei Jönsson verfügt über umfassende Erfahrung in der Gestaltung von Schenkungen und kennt alle steuerlichen und rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Unser Ansatz ist dabei stets darauf ausgerichtet, Ihre individuellen Ziele zu erreichen und dabei alle Risiken zu minimieren.
Wir verstehen, dass Schenkungen oft emotionale Aspekte haben und beraten Sie einfühlsam und verständlich. Durch unsere Spezialisierung auf Erb- und Steuerrecht können wir auch komplexe Schenkungsgestaltungen kompetent bearbeiten. Moderne Arbeitsstrukturen ermöglichen es uns, auch umfangreiche Übertragungskonzepte effizient zu entwickeln.
Unser Ziel ist es, Ihnen optimale Lösungen zu bieten, die sowohl rechtlich als auch steuerlich vorteilhaft sind. Wir arbeiten eng mit Steuerberatern und Notaren zusammen, um Ihnen eine ganzheitliche Betreuung zu bieten. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung in Schenkungsangelegenheiten. Gemeinsam entwickeln wir die optimale Lösung für Ihre Vermögensübertragung.
Eine professionelle Beratung bei Schenkungen sichert Ihnen steuerliche Vorteile und rechtliche Sicherheit. Durch unsere Erfahrung können wir Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen, die Laien oft übersehen.
Eine durchdachte Schenkungsplanung kann erhebliche Steuerersparnisse erzielen und gleichzeitig Ihre Familie absichern. Rechtssichere Verträge vermeiden spätere Streitigkeiten und schützen Ihre Interessen.
Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.
Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €.
Ja, die Freibeträge können alle zehn Jahre neu genutzt werden.
Nein, nur Schenkungen oberhalb der Freibeträge sind steuerpflichtig.
Grundsätzlich nein, nur bei groben Undank oder Verarmung des Schenkers sind Ausnahmen möglich.
Oft ist eine Schenkung günstiger, da die Freibeträge mehrfach genutzt werden können.
Bei Immobilien ja, bei anderen Vermögensgegenständen meist nicht, aber empfehlenswert.
Ja, Wohnungsrechte, Nießbrauch oder Rückforderungsrechte sind möglich.
Nach den steuerlichen Bewertungsvorschriften, oft günstiger als der Verkehrswert.
Es gelten besondere steuerliche Regeln, die einer sorgfältigen Prüfung bedürfen.
Ja, solche Schenkungen sind oft vollständig steuerbefreit.
Jönsson Erbrecht
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to