An Stiftung vererben

Vermögen dauerhaft für gute Zwecke einsetzen

Ihre Ansprüche durchsetzen

Möchten Sie mit Ihrem Vermögen auch über Ihren Tod hinaus Gutes bewirken und dabei Ihre Erben steuerlich entlasten? Haben Sie gemeinnützige Ziele, die Sie dauerhaft fördern möchten?

An eine Stiftung zu vererben kann eine sinnvolle Alternative zur klassischen Vererbung sein. Stiftungen ermöglichen es, Vermögen dauerhaft für bestimmte Zwecke zu widmen und gleichzeitig erhebliche steuerliche Vorteile zu nutzen. Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen sind oft vollständig von der Erbschaftssteuer befreit und können damit erhebliche Steuerersparnisse für Ihre Erben bedeuten.

Unsere Kanzlei berät Sie umfassend über die Möglichkeiten des Vererbens an Stiftungen und entwickelt maßgeschneiderte Lösungen für Ihre gemeinnützigen Ziele. Dabei berücksichtigen wir sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch steuerliche Optimierungsmöglichkeiten.

Detaillierte Leistungsbeschreibungen

Stiftungsgründung zu Lebzeiten

Die Gründung einer Stiftung zu Lebzeiten ermöglicht es Ihnen, die Verwirklichung Ihrer gemeinnützigen Ziele noch selbst zu erleben und zu steuern. Wir begleiten Sie bei der Gründung und sorgen für eine rechtskonforme Struktur. Dabei entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen die Stiftungszwecke und -ziele, die Sie fördern möchten. Die Stiftungssatzung wird so gestaltet, dass sie sowohl Ihre Wünsche berücksichtigt als auch den rechtlichen Anforderungen entspricht. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Organmitglieder und beraten über die optimale Stiftungsstruktur. Auch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt gehört zu unserem Service. Eine zu Lebzeiten gegründete Stiftung kann bereits steuerliche Vorteile bieten und ermöglicht es Ihnen, die Stiftungsarbeit zu begleiten. Unser Ziel ist eine Stiftung, die Ihre Ziele dauerhaft und effektiv verwirklicht.

Wenn Sie erst nach Ihrem Tod eine Stiftung gründen lassen möchten, regeln wir dies testamentarisch. Dabei erstellen wir entsprechende Testamentsklauseln, die eine rechtswirksame Stiftungsgründung ermöglichen. Die testamentarische Stiftungsgründung erfordert präzise Formulierungen, um alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Wir entwickeln detaillierte Regelungen für Stiftungszweck, Organe und Vermögensausstattung. Auch die Auswahl geeigneter Stiftungsorgane und deren Befugnisse werden testamentarisch geregelt. Die steuerlichen Vorteile einer testamentarischen Stiftung können erheblich sein, da die Zuwendung oft vollständig erbschaftssteuerfrei ist. Wir koordinieren die testamentarische Stiftungsgründung mit der übrigen Nachlaßregelung und sorgen für eine harmonische Gesamtlösung. Unser Ziel ist eine rechtssichere testamentarische Regelung, die Ihre Stiftungsziele verwirklicht.

Oft ist es sinnvoller, bestehende Stiftungen zu fördern, statt eine neue zu gründen. Wir beraten Sie über geeignete Stiftungen und helfen bei der Auswahl. Dabei prüfen wir die Seriosität und Effizienz der Stiftungen und bewerten ihre Arbeit. Verschiedene Zuwendungsformen wie Geldspenden, Sachspenden oder Vermächtnisse werden geprüft und bewertet. Wir verhandeln mit den Stiftungen über die Verwendung der Zuwendungen und entwickeln maßgeschneiderte Förderverträge. Auch die steuerliche Optimierung der Zuwendungen gehört zu unserer Beratung. Testamentarische Zuwendungen an bestehende Stiftungen sind oft vollständig erbschaftssteuerfrei. Wir sorgen für eine rechtssichere Gestaltung der Zuwendungen und deren ordnungsgemäße Abwicklung. Unser Ziel ist eine effektive Förderung gemeinnütziger Zwecke bei optimalen steuerlichen Vorteilen.

Familienstiftungen können sowohl familiäre als auch gemeinnützige Zwecke verfolgen und bieten besondere Gestaltungsmöglichkeiten. Wir beraten über die Möglichkeiten und Grenzen von Familienstiftungen und entwickeln entsprechende Strukturen. Dabei müssen die steuerlichen Besonderheiten von Familienstiftungen berücksichtigt werden, da sie nicht gemeinnützig sind. Familienstiftungen können zur Nachfolgeplanung in Familienunternehmen oder zur dauerhaften Vermögensbindung eingesetzt werden. Wir entwickeln Satzungen, die sowohl die Interessen der Familie als auch die rechtlichen Anforderungen berücksichtigen. Auch die Besteuerung von Familienstiftungen und deren Begünstigten wird sorgfältig geplant. Die Kombination von Familienstiftungen mit gemeinnützigen Elementen kann steuerliche Vorteile bieten. Unser Ziel ist eine Stiftungsstruktur, die Ihre familiären und gemeinnützigen Ziele optimal verbindet.

Die steuerlichen Aspekte von Stiftungszuwendungen sind komplex und bieten erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten. Wir beraten Sie umfassend über die steuerlichen Vorteile und entwickeln optimierte Lösungen. Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen sind grundsätzlich von der Erbschaftssteuer befreit, was erhebliche Steuerersparnisse bedeuten kann. Auch zu Lebzeiten können Stiftungszuwendungen als Sonderausgaben abgezogen werden. Wir prüfen alle verfügbaren steuerlichen Vergünstigungen und entwickeln Strategien zu deren optimaler Nutzung. Auch internationale steuerliche Aspekte bei grenzüberschreitenden Stiftungszuwendungen gehören zu unserer Beratung. Die Kombination verschiedener Zuwendungsformen kann steuerlich besonders vorteilhaft sein. Unser Ziel ist die Minimierung der Steuerbelastung bei maximaler Förderung gemeinnütziger Zwecke.

Eine wirksame Stiftungssatzung ist das Fundament jeder erfolgreichen Stiftung. Wir entwickeln Satzungen, die sowohl den rechtlichen Anforderungen entsprechen als auch Ihre Ziele optimal verwirklichen. Dabei berücksichtigen wir die aktuellen Anforderungen des Stiftungsrechts und des Gemeinnützigkeitsrechts. Die Stiftungszwecke werden präzise und förderungswürdig formuliert. Auch die Organstruktur und die Befugnisse der verschiedenen Organe werden sorgfältig geregelt. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir der Regelung der Vermögensverwaltung und -verwendung. Auch Änderungsklauseln und Auflösungsregelungen werden berücksichtigt. Die Satzung wird so gestaltet, dass sie praktikabel ist und eine effektive Stiftungsarbeit ermöglicht. Unser Ziel ist eine Satzung, die Ihre Stiftungsziele dauerhaft und rechtssicher verwirklicht.

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist Voraussetzung für steuerliche Vergünstigungen und erfordert die Einhaltung strenger rechtlicher Vorgaben. Wir beraten Sie über die Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts und sorgen für eine rechtskonforme Gestaltung. Dabei müssen Stiftungszweck, Satzung und tatsächliche Geschäftsführung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Wir entwickeln Strukturen, die sowohl gemeinnützig als auch praktikabel sind. Auch die laufende Überwachung der Gemeinnützigkeitsvoraussetzungen gehört zu unserem Service. Bei Problemen mit der Finanzverwaltung vertreten wir Sie und sorgen für eine Lösung. Auch internationale gemeinnützige Aktivitäten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich anerkannt werden. Unser Ziel ist die dauerhafte Sicherung der Gemeinnützigkeit und der damit verbundenen steuerlichen Vorteile.

Eine Stiftung benötigt auch nach ihrer Gründung professionelle Betreuung, um ihre Ziele zu verwirklichen. Wir bieten umfassende Stiftungsbetreuung und sorgen für eine ordnungsgemäße Stiftungsführung. Dabei überwachen wir die Einhaltung der Satzungsbestimmungen und der rechtlichen Vorgaben. Auch die Beratung der Stiftungsorgane und die Unterstützung bei wichtigen Entscheidungen gehört zu unserem Service. Wir sorgen für eine ordnungsgemäße Buchführung und die Erfüllung aller steuerlichen Pflichten. Auch bei Konflikten innerhalb der Stiftung oder mit der Stiftungsaufsicht helfen wir. Die regelmäßige Überprüfung der Stiftungsstrukturen und deren Anpassung an veränderte Verhältnisse runden unseren Service ab. Unser Ziel ist eine erfolgreiche und dauerhafte Stiftungsarbeit.

Unser Beratungsprozess

Zielklärung

Wir ermitteln Ihre gemeinnützigen Ziele und prüfen, ob eine Stiftung der richtige Weg ist. Dabei bewerten wir auch alternative Gestaltungen und deren Vor- und Nachteile.

Konzeptentwicklung

Basierend auf Ihren Zielen entwickeln wir ein Stiftungskonzept, das sowohl rechtlich als auch steuerlich optimal ist. Wir berücksichtigen dabei alle relevanten Aspekte.

Umsetzung und Betreuung

Wir setzen das Konzept um und begleiten Sie bei der Stiftungsgründung. Auch die laufende Betreuung der Stiftung gehört zu unserem Service.

Unsere Kanzlei

Die Kanzlei Jönsson verfügt über umfassende Erfahrung im Stiftungsrecht und berät Sie kompetent bei allen Fragen rund um Stiftungen. Unser Ansatz ist dabei stets darauf ausgerichtet, Ihre gemeinnützigen Ziele zu verwirklichen und dabei alle rechtlichen und steuerlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen.

Wir verstehen, dass Stiftungen oft der Ausdruck persönlicher Wertvorstellungen sind und beraten Sie entsprechend einfühlsam. Durch unsere Spezialisierung auf Erb- und Steuerrecht können wir auch komplexe Stiftungsgestaltungen kompetent bearbeiten. Moderne Arbeitsstrukturen ermöglichen es uns, auch umfangreiche Stiftungsprojekte effizient zu bearbeiten.

Unser Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, mit Ihrem Vermögen dauerhafte gemeinnützige Wirkung zu erzielen. Wir arbeiten eng mit Steuerberatern, Vermögensverwaltern und anderen Experten zusammen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Stiftungsrecht. Gemeinsam verwirklichen wir Ihre gemeinnützigen Ziele.

Ihre Vorteile

Das Vererben an Stiftungen ermöglicht es Ihnen, dauerhafte gemeinnützige Wirkung zu erzielen und dabei erhebliche Steuervorteile zu nutzen. Ihre Erben werden durch die Steuerbefreiung entlastet und Ihr Vermögen wird sinnvoll eingesetzt.

Eine professionelle Stiftungsberatung stellt sicher, dass Ihre Ziele optimal verwirklicht werden. Stiftungen bieten auch die Möglichkeit, Ihren Namen und Ihre Werte dauerhaft zu bewahren.

Kontakt

Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.

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Häufig gestellte Fragen

Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen sind grundsätzlich vollständig von der Erbschaftssteuer befreit.

Ja, das ist möglich und bietet den Vorteil, dass Sie die Stiftungsarbeit noch miterleben können.

Das hängt vom Stiftungszweck ab, aber meist sind mindestens 100.000 Euro erforderlich.

Ja, innerhalb der rechtlichen Grenzen können Sie Zweck und Struktur frei bestimmen.

Stiftungen haben ein dauerhaft gebundenes Vermögen, Vereine werden von Mitgliedern getragen.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist auch das steuerlich anerkannt.

Stiftungen unterliegen der staatlichen Stiftungsaufsicht und müssen regelmäßig berichten.

Grundsätzlich nein, Stiftungen sind auf Dauer angelegt, nur in Ausnahmefällen ist eine Auflösung möglich.

Die Kosten richten sich nach dem Aufwand, sind aber im Verhältnis zu den steuerlichen Vorteilen meist gering.

Ja, Sie können frei bestimmen, welcher Teil Ihres Vermögens an die Stiftung gehen soll.