Möchten Sie mit Ihrem Vermögen auch über Ihren Tod hinaus Gutes bewirken und dabei Ihre Erben steuerlich entlasten? Haben Sie gemeinnützige Ziele, die Sie dauerhaft fördern möchten?
An eine Stiftung zu vererben kann eine sinnvolle Alternative zur klassischen Vererbung sein. Stiftungen ermöglichen es, Vermögen dauerhaft für bestimmte Zwecke zu widmen und gleichzeitig erhebliche steuerliche Vorteile zu nutzen. Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen sind oft vollständig von der Erbschaftssteuer befreit und können damit erhebliche Steuerersparnisse für Ihre Erben bedeuten.
Unsere Kanzlei berät Sie umfassend über die Möglichkeiten des Vererbens an Stiftungen und entwickelt maßgeschneiderte Lösungen für Ihre gemeinnützigen Ziele. Dabei berücksichtigen wir sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch steuerliche Optimierungsmöglichkeiten.
Die Gründung einer Stiftung zu Lebzeiten ermöglicht es Ihnen, die Verwirklichung Ihrer gemeinnützigen Ziele noch selbst zu erleben und zu steuern. Wir begleiten Sie bei der Gründung und sorgen für eine rechtskonforme Struktur. Dabei entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen die Stiftungszwecke und -ziele, die Sie fördern möchten. Die Stiftungssatzung wird so gestaltet, dass sie sowohl Ihre Wünsche berücksichtigt als auch den rechtlichen Anforderungen entspricht. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Organmitglieder und beraten über die optimale Stiftungsstruktur. Auch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt gehört zu unserem Service. Eine zu Lebzeiten gegründete Stiftung kann bereits steuerliche Vorteile bieten und ermöglicht es Ihnen, die Stiftungsarbeit zu begleiten. Unser Ziel ist eine Stiftung, die Ihre Ziele dauerhaft und effektiv verwirklicht.
Wenn Sie erst nach Ihrem Tod eine Stiftung gründen lassen möchten, regeln wir dies testamentarisch. Dabei erstellen wir entsprechende Testamentsklauseln, die eine rechtswirksame Stiftungsgründung ermöglichen. Die testamentarische Stiftungsgründung erfordert präzise Formulierungen, um alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Wir entwickeln detaillierte Regelungen für Stiftungszweck, Organe und Vermögensausstattung. Auch die Auswahl geeigneter Stiftungsorgane und deren Befugnisse werden testamentarisch geregelt. Die steuerlichen Vorteile einer testamentarischen Stiftung können erheblich sein, da die Zuwendung oft vollständig erbschaftssteuerfrei ist. Wir koordinieren die testamentarische Stiftungsgründung mit der übrigen Nachlaßregelung und sorgen für eine harmonische Gesamtlösung. Unser Ziel ist eine rechtssichere testamentarische Regelung, die Ihre Stiftungsziele verwirklicht.
Oft ist es sinnvoller, bestehende Stiftungen zu fördern, statt eine neue zu gründen. Wir beraten Sie über geeignete Stiftungen und helfen bei der Auswahl. Dabei prüfen wir die Seriosität und Effizienz der Stiftungen und bewerten ihre Arbeit. Verschiedene Zuwendungsformen wie Geldspenden, Sachspenden oder Vermächtnisse werden geprüft und bewertet. Wir verhandeln mit den Stiftungen über die Verwendung der Zuwendungen und entwickeln maßgeschneiderte Förderverträge. Auch die steuerliche Optimierung der Zuwendungen gehört zu unserer Beratung. Testamentarische Zuwendungen an bestehende Stiftungen sind oft vollständig erbschaftssteuerfrei. Wir sorgen für eine rechtssichere Gestaltung der Zuwendungen und deren ordnungsgemäße Abwicklung. Unser Ziel ist eine effektive Förderung gemeinnütziger Zwecke bei optimalen steuerlichen Vorteilen.
Familienstiftungen können sowohl familiäre als auch gemeinnützige Zwecke verfolgen und bieten besondere Gestaltungsmöglichkeiten. Wir beraten über die Möglichkeiten und Grenzen von Familienstiftungen und entwickeln entsprechende Strukturen. Dabei müssen die steuerlichen Besonderheiten von Familienstiftungen berücksichtigt werden, da sie nicht gemeinnützig sind. Familienstiftungen können zur Nachfolgeplanung in Familienunternehmen oder zur dauerhaften Vermögensbindung eingesetzt werden. Wir entwickeln Satzungen, die sowohl die Interessen der Familie als auch die rechtlichen Anforderungen berücksichtigen. Auch die Besteuerung von Familienstiftungen und deren Begünstigten wird sorgfältig geplant. Die Kombination von Familienstiftungen mit gemeinnützigen Elementen kann steuerliche Vorteile bieten. Unser Ziel ist eine Stiftungsstruktur, die Ihre familiären und gemeinnützigen Ziele optimal verbindet.
Die steuerlichen Aspekte von Stiftungszuwendungen sind komplex und bieten erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten. Wir beraten Sie umfassend über die steuerlichen Vorteile und entwickeln optimierte Lösungen. Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen sind grundsätzlich von der Erbschaftssteuer befreit, was erhebliche Steuerersparnisse bedeuten kann. Auch zu Lebzeiten können Stiftungszuwendungen als Sonderausgaben abgezogen werden. Wir prüfen alle verfügbaren steuerlichen Vergünstigungen und entwickeln Strategien zu deren optimaler Nutzung. Auch internationale steuerliche Aspekte bei grenzüberschreitenden Stiftungszuwendungen gehören zu unserer Beratung. Die Kombination verschiedener Zuwendungsformen kann steuerlich besonders vorteilhaft sein. Unser Ziel ist die Minimierung der Steuerbelastung bei maximaler Förderung gemeinnütziger Zwecke.
Eine wirksame Stiftungssatzung ist das Fundament jeder erfolgreichen Stiftung. Wir entwickeln Satzungen, die sowohl den rechtlichen Anforderungen entsprechen als auch Ihre Ziele optimal verwirklichen. Dabei berücksichtigen wir die aktuellen Anforderungen des Stiftungsrechts und des Gemeinnützigkeitsrechts. Die Stiftungszwecke werden präzise und förderungswürdig formuliert. Auch die Organstruktur und die Befugnisse der verschiedenen Organe werden sorgfältig geregelt. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir der Regelung der Vermögensverwaltung und -verwendung. Auch Änderungsklauseln und Auflösungsregelungen werden berücksichtigt. Die Satzung wird so gestaltet, dass sie praktikabel ist und eine effektive Stiftungsarbeit ermöglicht. Unser Ziel ist eine Satzung, die Ihre Stiftungsziele dauerhaft und rechtssicher verwirklicht.
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist Voraussetzung für steuerliche Vergünstigungen und erfordert die Einhaltung strenger rechtlicher Vorgaben. Wir beraten Sie über die Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts und sorgen für eine rechtskonforme Gestaltung. Dabei müssen Stiftungszweck, Satzung und tatsächliche Geschäftsführung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Wir entwickeln Strukturen, die sowohl gemeinnützig als auch praktikabel sind. Auch die laufende Überwachung der Gemeinnützigkeitsvoraussetzungen gehört zu unserem Service. Bei Problemen mit der Finanzverwaltung vertreten wir Sie und sorgen für eine Lösung. Auch internationale gemeinnützige Aktivitäten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich anerkannt werden. Unser Ziel ist die dauerhafte Sicherung der Gemeinnützigkeit und der damit verbundenen steuerlichen Vorteile.
Eine Stiftung benötigt auch nach ihrer Gründung professionelle Betreuung, um ihre Ziele zu verwirklichen. Wir bieten umfassende Stiftungsbetreuung und sorgen für eine ordnungsgemäße Stiftungsführung. Dabei überwachen wir die Einhaltung der Satzungsbestimmungen und der rechtlichen Vorgaben. Auch die Beratung der Stiftungsorgane und die Unterstützung bei wichtigen Entscheidungen gehört zu unserem Service. Wir sorgen für eine ordnungsgemäße Buchführung und die Erfüllung aller steuerlichen Pflichten. Auch bei Konflikten innerhalb der Stiftung oder mit der Stiftungsaufsicht helfen wir. Die regelmäßige Überprüfung der Stiftungsstrukturen und deren Anpassung an veränderte Verhältnisse runden unseren Service ab. Unser Ziel ist eine erfolgreiche und dauerhafte Stiftungsarbeit.
Wir ermitteln Ihre gemeinnützigen Ziele und prüfen, ob eine Stiftung der richtige Weg ist. Dabei bewerten wir auch alternative Gestaltungen und deren Vor- und Nachteile.
Basierend auf Ihren Zielen entwickeln wir ein Stiftungskonzept, das sowohl rechtlich als auch steuerlich optimal ist. Wir berücksichtigen dabei alle relevanten Aspekte.
Wir setzen das Konzept um und begleiten Sie bei der Stiftungsgründung. Auch die laufende Betreuung der Stiftung gehört zu unserem Service.
Die Kanzlei Jönsson verfügt über umfassende Erfahrung im Stiftungsrecht und berät Sie kompetent bei allen Fragen rund um Stiftungen. Unser Ansatz ist dabei stets darauf ausgerichtet, Ihre gemeinnützigen Ziele zu verwirklichen und dabei alle rechtlichen und steuerlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen.
Wir verstehen, dass Stiftungen oft der Ausdruck persönlicher Wertvorstellungen sind und beraten Sie entsprechend einfühlsam. Durch unsere Spezialisierung auf Erb- und Steuerrecht können wir auch komplexe Stiftungsgestaltungen kompetent bearbeiten. Moderne Arbeitsstrukturen ermöglichen es uns, auch umfangreiche Stiftungsprojekte effizient zu bearbeiten.
Unser Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, mit Ihrem Vermögen dauerhafte gemeinnützige Wirkung zu erzielen. Wir arbeiten eng mit Steuerberatern, Vermögensverwaltern und anderen Experten zusammen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Stiftungsrecht. Gemeinsam verwirklichen wir Ihre gemeinnützigen Ziele.
Das Vererben an Stiftungen ermöglicht es Ihnen, dauerhafte gemeinnützige Wirkung zu erzielen und dabei erhebliche Steuervorteile zu nutzen. Ihre Erben werden durch die Steuerbefreiung entlastet und Ihr Vermögen wird sinnvoll eingesetzt.
Eine professionelle Stiftungsberatung stellt sicher, dass Ihre Ziele optimal verwirklicht werden. Stiftungen bieten auch die Möglichkeit, Ihren Namen und Ihre Werte dauerhaft zu bewahren.
Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.
Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen sind grundsätzlich vollständig von der Erbschaftssteuer befreit.
Ja, das ist möglich und bietet den Vorteil, dass Sie die Stiftungsarbeit noch miterleben können.
Das hängt vom Stiftungszweck ab, aber meist sind mindestens 100.000 Euro erforderlich.
Ja, innerhalb der rechtlichen Grenzen können Sie Zweck und Struktur frei bestimmen.
Stiftungen haben ein dauerhaft gebundenes Vermögen, Vereine werden von Mitgliedern getragen.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist auch das steuerlich anerkannt.
Stiftungen unterliegen der staatlichen Stiftungsaufsicht und müssen regelmäßig berichten.
Grundsätzlich nein, Stiftungen sind auf Dauer angelegt, nur in Ausnahmefällen ist eine Auflösung möglich.
Die Kosten richten sich nach dem Aufwand, sind aber im Verhältnis zu den steuerlichen Vorteilen meist gering.
Ja, Sie können frei bestimmen, welcher Teil Ihres Vermögens an die Stiftung gehen soll.
Jönsson Erbrecht
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to