Streit vermeiden, Erbengemeinschaft

Das gesetzliche Erbrecht überträgt den Nachlass regelmäßig an mehrere Erben, die den Nachlass nur gemeinsam verwalten können und jedem das Recht…

Inhalt

Streit vermeiden, Erbengemeinschaft

Das gesetzliche Erbrecht überträgt den Nachlass regelmäßig an mehrere Erben, die den Nachlass nur gemeinsam verwalten können und jedem das Recht zur Auseinandersetzung einräumen. Daher bedeutet Erbgemeinschaft oft Streitgemeinschaft. Wer Streit vermeiden möchte, sollte eine Lösung anstreben, bei der diese Konstellation vermieden wird. Dafür bietet das Erbrecht zahlreiche Instrumente, von Vermächtnissen bis Testamentsvollstreckung.

Teilen

Inhalt

Verwandte Beiträge

Bei der Erbauseinandersetzung stellt sich häufig die Frage, ob und wie lange Ansprüche zwischen Miterben überhaupt der Verjährung unterliegen. Die...
Wer ein Testament aufsetzt und seine Tiere vererben möchte, stößt schnell auf eine überraschende gesetzliche Hürde. Ihr Hund, Ihre Katze...
Wer sein Testament aufsetzt, fragt sich häufig, ob sich ein bestehender Mietvertrag genauso vererben lässt wie andere Vermögenswerte. Die Antwort...