Das gesetzliche Erbrecht überträgt den Nachlass regelmäßig an mehrere Erben, die den Nachlass nur gemeinsam verwalten können und jedem das Recht zur Auseinandersetzung einräumen. Daher bedeutet Erbgemeinschaft oft Streitgemeinschaft. Wer Streit vermeiden möchte, sollte eine Lösung anstreben, bei der diese Konstellation vermieden wird. Dafür bietet das Erbrecht zahlreiche Instrumente, von Vermächtnissen bis Testamentsvollstreckung.