Aufbewahrung

Damit Ihr Testament auch zur Geltung kommt und niemanden in Versuchung führt, entsorgt zu werden, ist es gegen eine geringe Gebühr beim Nachlassgericht zu hinterlegen. Damit gibt es auch weniger Angriffsfläche für das Datum der Erstellung, nicht selten wird vermutet, das Testament wurde erst nach dem Tode erstellt, insbesondere bei Ehegattentestamente.