Ein Kind vom Erbe ausschließen – eine emotionale und rechtlich komplexe Entscheidung. Während eine testamentarische Enterbung grundsätzlich möglich ist, schützt das Pflichtteilsrecht die Kinder vor vollständiger Benachteiligung. Als Fachanwalt für Erbrecht mit langjähriger Erfahrung berate ich Sie umfassend zu allen Möglichkeiten: von der einfachen Enterbung über die Pflichtteilsentziehung bis hin zu strategischen Gestaltungen zur Pflichtteilsminimierung. Durch durchdachte Nachlassplanung und rechtssichere Testamentsgestaltung finden wir die optimale Lösung für Ihre individuelle Familiensituation.