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Wann benötigt man einen Erbschein? Experten-Ratgeber für Erben

wann benötigt man einen erbschein

Das Wichtigste im Überblick

  • Ein Erbschein ist nicht immer notwendig – in vielen Fällen reichen Alternativen wie Testament und Eröffnungsniederschrift oder Vollmachten aus, die erhebliche Kosten sparen können
  • Die Kosten eines Erbscheins richten sich nach dem Nachlasswert und können bei größeren Vermögen mehrere tausend Euro betragen – umso wichtiger ist die Prüfung kostengünstiger Alternativen
  • Fachanwaltliche Beratung zum Erbschein rechnet sich meist durch die Kostenersparnis bei der strategisch richtigen Vorgehensweise und vermeidet teure Fehler in emotional belastenden Situationen

Grundsätzliches zum Erbschein: Funktion und rechtliche Bedeutung

Ein Erbschein ist ein offizielles Dokument, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird und die Erbenstellung einer Person bestätigt. Wichtig zu verstehen: Erbe wird man auch ohne Erbschein – und zwar kraft Gesetzes oder durch Testament. Der Erbschein hat lediglich eine Nachweisfunktion. Ein Erbschein erwächst auch nicht in Rechtskraft, sondern kann eingezogen werden, wenn er sich als falsch erweist, etwa wenn ein neues Testament auftaucht oder das vorhandene sich als unwirksam erweist.

Die rechtlichen Grundlagen zum Erbschein finden sich primär in den §§ 2353-2370 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das Verfahren zur Erlangung eines Erbscheins ist im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG, §§ 343-353) geregelt.

Für den Erbschein gilt eine gesetzliche Vermutung der Richtigkeit. Das bedeutet: Wer im Vertrauen auf die Angaben im Erbschein mit dem ausgewiesenen Erben Geschäfte tätigt, genießt Gutglaubensschutz, selbst wenn sich später herausstellen sollte, dass der Erbschein unrichtig war.

Benötigen Sie wirklich einen Erbschein?

Wir prüfen Ihren Fall. Lassen Sie uns feststellen, ob es kostengünstigere Alternativen gibt und sparen Sie unnötige Ausgaben.

In diesen Situationen benötigen Sie einen Erbschein

Aus unserer langjährigen Beratungspraxis können wir folgende typische Szenarien identifizieren, in denen ein Erbschein tatsächlich erforderlich ist:

  1. Zugriff auf Bankkonten und Depots: Wenn kein Testament vorliegt und die gesetzliche Erbfolge greift, besteht die Bank grundsätzlich auf einem Erbschein
  2. Grundbuchänderungen: Bei Immobilienbesitz des Verstorbenen, sofern kein notarielles Testament vorliegt
  3. Umschreibung von Fahrzeugen: Wenn die Kfz-Zulassungsstelle einen Nachweis der Erbenstellung fordert, problematisch
  4. Versicherungsleistungen: Wenn Versicherungen die Auszahlung von Leistungen an einen Erben von einem Erbschein abhängig machen, problematisch
  5. Gesellschaftsanteile: Bei der Übertragung von GmbH-Anteilen, wenn kein notarielles Testament existiert
  6. Behördliche Verfahren: Wenn Ämter und Behörden im Rahmen von Verwaltungsverfahren einen Nachweis der Erbenstellung verlangen, problematisch
  7. Streitige Erbfälle: Z.B. bei Uneinigkeit unter den Erben oder Anfechtungen des Testaments, oder nach einer Ausschlagung

Beachten Sie jedoch: In vielen dieser Fälle gibt es Alternativen zum kostspieligen Erbschein, die wir im folgenden Abschnitt beleuchten.

Diese Alternativen können den Erbschein ersetzen

  • In unserer täglichen Praxis gelingt es uns bei etwa 30% der Fälle, kostspielige Erbscheine zu vermeiden. Folgende Alternativen kommen in Betracht:

1. Notarielles Testament oder Erbvertrag

Ein vom Notar beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag kann in Verbindung mit der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts in vielen Fällen den Erbschein ersetzen. Dies gilt insbesondere für:

  • Grundbuchberichtigungen
  • Änderungen im Handelsregister
  • Gesellschafterwechsel bei Personengesellschaften

Bei notariellen Testamenten ist die Erbfolge in der Regel eindeutig dokumentiert, und die Echtheit ist durch die notarielle Beurkundung gewährleistet.

2. Handschriftliches Testament mit Eröffnungsniederschrift

Bei Bankkonten und Depots akzeptieren viele Geldinstitute grundsätzlich auch ein handschriftliches Testament in Verbindung mit der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts. Details finden sich regelmäßig in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt.

In der Praxis erleben wir jedoch häufig Widerstand von Bankangestellten, die aus Unsicherheit dennoch auf einem Erbschein bestehen. Hier können wir als Fachanwälte gezielt intervenieren und zu einer schnellen Freigabe des Geldes verhelfen. Denn ein Erbschein kostet nicht nur viel Geld, sondern nimmt oft Monate bis zur Erstellung in Anspruch.

3. Vorsorgevollmacht und transmortale Vollmacht

Eine zu Lebzeiten erteilte Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt (transmortale Vollmacht), kann in vielen Fällen die Notwendigkeit eines Erbscheins überflüssig machen. Der Bevollmächtigte kann dann im Namen des Erben handeln, ohne dass dieser seine Erbenstellung nachweisen muss.

Diese Variante erfordert jedoch eine vorausschauende Planung zu Lebzeiten des Erblassers und ist kein Instrument, das nach dem Erbfall noch eingesetzt werden kann.

4. Europäisches Nachlasszeugnis

Bei internationalen Erbfällen mit Bezug zum EU-Ausland bietet das Europäische Nachlasszeugnis eine attraktive Alternative zum nationalen Erbschein. Es wird in allen EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark, Irland und Großbritannien) anerkannt und kann kostengünstiger sein als mehrere nationale Erbscheine.

Arten von Erbscheinen: Welcher ist der richtige für Sie?

Falls ein Erbschein unvermeidlich ist, gibt es verschiedene Arten von Erbscheinen, die je nach Situation unterschiedlich geeignet sind:

1. Alleinerbschein

Der Erbschein für einen Alleinerben (gemäß § 2353 Alt. 1 BGB) ist die einfachste Form und kommt zur Anwendung, wenn es nur einen Erben gibt.

2. Gemeinschaftlicher Erbschein

Bei mehreren Erben kann ein gemeinschaftlicher Erbschein (§ 352a FamFG) beantragt werden, der alle Miterben und ihre jeweiligen Erbanteile ausweist.

3. Teilerbschein

Alternativ kann auch nur ein einzelner Miterbe einen Teilerbschein (§ 2353 Alt. 2 BGB) beantragen, der ausschließlich seinen eigenen Erbanteil bestätigt.

4. Fremdrechts- und gegenständlich beschränkter Erbschein

Bei internationalen Erbfällen kommen spezielle Erbscheine in Betracht:

  • Der Fremdrechtserbschein, wenn ausländisches Erbrecht zur Anwendung kommt
  • Der gegenständlich beschränkte Erbschein für in Deutschland belegenes Vermögen

5. Erbschein mit Nacherbenvermerk oder Testamentsvollstreckervermerk

Bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft enthält der Erbschein einen entsprechenden Vermerk. Gleiches gilt bei angeordneter Testamentsvollstreckung.

Die Wahl des richtigen Erbscheins kann erhebliche Auswirkungen auf die Kosten haben. Als Fachanwälte für Erbrecht beraten wir Sie, welche Variante in Ihrem individuellen Fall die günstigste und zweckmäßigste ist.

Der Weg zum Erbschein: Verfahren und Kosten

Sollte ein Erbschein unvermeidlich sein, ist es wichtig, das Verfahren zu kennen und die Kosten im Blick zu behalten.

Antragstellung und zuständige Stellen

Ein Erbschein kann beim zuständigen Nachlassgericht oder bei einem Notar beantragt werden. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Man kann jedoch auch zum Nachlassgericht des eigenen Wohnorts.
Der Antrag wird mündlich zu Protokoll gestellt werden und die Richtigkeit eidesstattlich versichert. Es empfiehlt sich, beim Nachlassgericht vorab das Formular zur Terminvorbereitung auszufüllen oder Notar mit der Antragstellung zu beauftragen. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Ihnen selbstverständlich behilflich sein, aber selbst keinen Antrag stellen, weil diese wie gesagt eidesstattlich zu versichern ist.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Erbscheins werden verschiedene Unterlagen benötigt. Sie müssen in jedem Fall die Sterbeurkunde des Erblassers sowie Ihren Personalausweis vorlegen. Falls vorhanden, sind auch Testament oder Erbvertrag einzureichen. Bei gesetzlicher Erbfolge werden zusätzlich Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und gegebenenfalls Scheidungsurteile benötigt. Darüber hinaus ist ein Nachlassverzeichnis mit Wertangaben zu erstellen und eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit Ihrer Angaben abzugeben, wobei sich die eidesstattliche Versicherung nicht auf die Wertangaben bezieht, sondern nur auf die Angaben zur Erbenstellung.

Kosten eines Erbscheins

Die Kosten des Erbscheins richten sich nach dem Wert des Nachlasses und setzen sich aus zwei Komponenten zusammen:

  1. Eine Gebühr für die Beantragung des Erbscheins
  2. Eine weitere Gebühr für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Bei einem Nachlasswert von beispielsweise 100.000 Euro betragen die Gesamtkosten etwa 400 Euro. Bei einem Nachlass von 500.000 Euro steigen die Kosten bereits auf rund 1.700 Euro.

Wird der Erbschein über einen Notar beantragt, fällt zusätzlich noch die gesetzliche Mehrwertsteuer an. Die Nachlassgericht dürften hier aber nachziehen.

Streitfälle im Erbscheinsverfahren

Nicht immer verläuft das Erbscheinsverfahren reibungslos. Insbesondere in folgenden Situationen kann es zu Komplikationen kommen:

Testamentsanfechtung

Wird die Wirksamkeit eines Testaments angezweifelt, etwa wegen:

  • formaler Mängel (z.B. bei handschriftlichen Testamenten)
  • zweifelhafter Testierfähigkeit des Erblassers
  • möglicher Fälschung

Unklare Testamentsformulierungen

Häufig sind Testamente nicht eindeutig formuliert, was zu unterschiedlichen Auslegungen führen kann. Dies betrifft insbesondere privatschriftliche Testamente ohne anwaltliche oder notarielle Beratung.

Streit in der Erbengemeinschaft

Bei mehreren Erben kann es zu Konflikten kommen, wenn die Erbquoten umstritten sind oder einzelne Miterben ihre Rechte durchsetzen wollen, während andere blockieren.

In all diesen Fällen ist fachanwaltliche Unterstützung besonders wertvoll. Als auf Erbrecht spezialisierte Kanzlei vertreten wir Ihre Interessen konsequent und lösungsorientiert – wenn nötig auch in einem streitigen Verfahren.

Besonderheiten bei internationalen Erbfällen

Erbfälle mit Auslandsbezug werden immer häufiger. Sei es durch Immobilienbesitz im Ausland, Verwandte mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder den letzten Wohnsitz des Erblassers im Ausland – internationale Komponenten machen das Erbrecht zusätzlich komplex.

Seit dem 17. August 2015 gilt in fast allen EU-Staaten die Europäische Erbrechtsverordnung. Diese regelt, dass grundsätzlich das Erbrecht des Staates gilt, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
In solchen Fällen kann ein herkömmlicher deutscher Erbschein nicht ausreichen oder sogar ungeeignet sein. Stattdessen kommen in Betracht:

  • Ein Fremdrechtserbschein nach deutschem Recht, aber auf Grundlage ausländischen Erbrechts
  • Ein gegenständlich beschränkter Erbschein nur für in Deutschland belegene Vermögenswerte
  • Ein Europäisches Nachlasszeugnis, das in fast allen EU-Staaten anerkannt wird

Als Fachanwälte mit Erfahrung in internationalen Erbfällen beraten wir Sie umfassend zu den verschiedenen Optionen und ihren Vor- und Nachteilen in Ihrer spezifischen Situation.

Praxistipps: So vermeiden Sie teure Fehler

Aus unserer langjährigen Erfahrung mit mehr als 500 erfolgreich begleiteten Erbfällen können wir folgende praktische Tipps geben:

1. Nicht vorschnell handeln

Beantragen Sie nicht voreilig einen Erbschein, ohne vorher zu prüfen, ob er wirklich benötigt wird. Die Kosten sind erheblich und können unnötig sein, wenn für Ihre spezifische Situation auch andere Nachweise ausreichen würden.

2. Alternativen genau prüfen

Lassen Sie vor der Beantragung eines Erbscheins fachanwaltlich prüfen, ob Alternativen wie notarielle Testamente oder Vollmachten ausreichen könnten. Oft erkennen nur Experten die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen.

3. Bei Banken nachhaken

Wenn Banken pauschal einen Erbschein verlangen, obwohl ihre eigenen AGB die Vorlage eines eröffneten Testaments akzeptieren, lohnt sich Hartnäckigkeit oder anwaltliche Unterstützung. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Bankmitarbeiter aus Unsicherheit oder Unwissenheit auf einem Erbschein bestehen, obwohl dies nach den eigenen Regelungen der Bank gar nicht erforderlich wäre.

4. Nachlasswerte realistisch beziffern

Die Kosten des Erbscheins bemessen sich nach dem Nachlasswert, daher ist eine realistische Wertermittlung äußerst wichtig. Ein erfahrener Fachanwalt kann Sie dabei unterstützen, die Nachlasswerte korrekt und nicht zu hoch anzusetzen, um unnötige Kosten zu vermeiden.

5. Den richtigen Erbschein wählen

Bei mehreren möglichen Erbscheinvarianten wie Alleinerbschein, Teilerbschein oder gemeinschaftlicher Erbschein sollte immer die für Ihren Fall kostengünstigste Option gewählt werden. Die Unterschiede in den Kosten können je nach Nachlasswert erheblich sein und sollten daher sorgfältig abgewogen werden.

Streit im Erbscheinsverfahren? Wir stehen Ihnen zur Seite.

Lassen Sie sich von unseren Experten beraten und Ihre Interessen konsequent vertreten.

Unsere Expertise für Ihren Erbfall

Die Jönsson Kanzlei für Erbrecht hat sich auf die effiziente Abwicklung von Nachlassangelegenheiten spezialisiert. Unser besonderer Fokus liegt dabei auf der Vermeidung unnötiger Erbscheinverfahren und der Kostenoptimierung für unsere Mandanten.

In vielen Jahren der erbrechtlicher Spezialisierung haben wir zahlreiche Mandanten erfolgreich durch Erbscheinverfahren begleitet.

Unsere Kernkompetenzen umfassen die sorgfältige Prüfung der tatsächlichen Notwendigkeit eines Erbscheins sowie die erfolgreiche Vermittlung zwischen Erben und Banken, Versicherungen oder Grundbuchämtern. Wir setzen uns für die Durchsetzung von günstigen Alternativen zum Erbschein ein und gestalten, wenn nötig, Erbscheinsanträge kostenoptimiert. In streitigen Erbscheinsverfahren vertreten wir Ihre Interessen konsequent und kompetent. Besonders hervorzuheben ist unsere Expertise bei internationalen Erbfällen, die oft besondere rechtliche Herausforderungen mit sich bringen.

Wann benötigt man einen Erbschein?

Die Frage, wann man einen Erbschein benötigt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt stets auf die individuellen Umstände des Erbfalls an. Entscheidend sind Faktoren wie:

  • Art und Wert des Nachlasses
  • Vorhandensein eines notariellen oder privatschriftlichen Testaments
  • Vorliegen von Vollmachten
  • Internationaler Bezug des Erbfalls
  • Konfliktpotenzial unter den Erben

In vielen Fällen lässt sich durch fachanwaltliche Beratung ein kostenintensiver Erbschein vermeiden oder zumindest die damit verbundenen Kosten optimieren. Die Investition in eine fundierte rechtliche Beratung zahlt sich daher oft mehrfach aus.

Häufig gestellte Fragen

In unkomplizierten Fällen wird ein Erbschein meist innerhalb von 2-4 Wochen ausgestellt. Bei streitigen Verfahren kann es mehrere Monate dauern.

Ja, es gibt keine Frist für die Beantragung eines Erbscheins, solange der Anspruch auf das Erbe nicht verjährt ist.

Ein Erbscheinsantrag kann durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt gestellt werden. Die eidesstattliche Versicherung müssen Sie jedoch persönlich abgeben.

Ja, bei Unrichtigkeit kann das Nachlassgericht den Erbschein einziehen, etwa bei Auffinden eines neueren Testaments.

Als Miterbe können Sie einen Teilerbschein beantragen, der nur Ihren Anteil ausweist. Alternativ ist auch ein gemeinschaftlicher Erbschein möglich.

Bei notariellem Testament können Sie das Grundbuch ohne Erbschein berichtigen lassen. Bei handschriftlichem Testament ist ein Erbschein nötig.

Jeder Miterbe kann einen eigenen Teilerbschein beantragen oder es kann ein gemeinschaftlicher Erbschein ausgestellt werden.

Die Anerkennung im Ausland ist nicht garantiert; innerhalb der EU ist das Europäische Nachlasszeugnis oft vorteilhafter.

Ein einziger Erbschein genügt für sämtliche Nachlassgegenstände in Deutschland. Sie müssen nicht für jedes Konto, jede Immobilie oder jeden Vermögenswert einen separaten Erbschein beantragen.

Ein Erbschein hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit und verliert seine Wirkung nur, wenn er vom Nachlassgericht eingezogen wird. Er bleibt also dauerhaft gültig, sofern keine Umstände eintreten, die seine Unrichtigkeit begründen.

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