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Vorweggenommene Erbfolge und Auszahlung von Geschwistern

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Das Wichtigste im Überblick

  • Bei der vorweggenommenen Erbfolge mit Auszahlung von Geschwistern geht es um den fairen Interessenausgleich zwischen dem übernehmenden Kind und seinen Geschwistern, wobei die wirtschaftliche Substanz des übertragenen Vermögens erhalten bleiben sollte.
  • Die gesetzliche Ausgleichspflicht kann durch individuelle Ausgleichsmodelle wie Ratenzahlungen, Nießbrauchrechte oder die Übertragung anderer Vermögenswerte rechtskonform gestaltet werden.
  • Eine professionelle rechtliche Beratung hilft, teure Fehler zu vermeiden und Familienstreitigkeiten vorzubeugen

Ausgangssituation: Wenn Vermögen zu Lebzeiten übertragen wird

Die vorweggenommene Erbfolge mit Auszahlung von Geschwistern stellt viele Familien vor erhebliche Herausforderungen. Ob Familienunternehmen, Immobilien oder landwirtschaftliche Betriebe – die gerechte Verteilung des elterlichen Vermögens zu Lebzeiten kann schnell zu einem Balanceakt zwischen familiärem Frieden und wirtschaftlicher Vernunft werden.

In unserer täglichen Beratungspraxis bei Kanzlei Jönsson erleben wir immer wieder, dass Mandanten mit ähnlichen Fragen zu uns kommen: Wie können Geschwister fair abgefunden werden, ohne dass der Übernehmer finanziell überfordert wird? Welche steuerlichen Aspekte müssen berücksichtigt werden? Und wie lassen sich langfristige Familienkonflikte und ein kostenintensiver Erbstreit vermeiden?

Dieser umfassende Leitfaden soll Ihnen einen ersten Überblick geben und aufzeigen, wie eine rechtssichere und faire Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge gelingen kann.

Die rechtlichen Grundlagen der Ausgleichspflicht unter Geschwistern

Bei der vorweggenommenen Erbfolge handelt es sich um die Übertragung von Vermögen durch einen künftigen Erblasser auf einen oder mehrere künftige Erben zu Lebzeiten. Anders als beim Testament oder Erbvertrag erfolgt die Vermögensübertragung hier noch vor dem Erbfall, was zahlreiche Vorteile mit sich bringen kann.

Gesetzliche Regelungen im BGB

Die rechtliche Basis für die Ausgleichspflicht unter Geschwistern findet sich in den §§ 2050 bis 2057a BGB. Diese regeln die sogenannte Ausgleichungspflicht unter Abkömmlingen. Grundsätzlich gilt: Hat ein Kind zu Lebzeiten der Eltern bestimmte Zuwendungen erhalten, muss es sich diese im Erbfall auf seinen Erbteil anrechnen lassen, damit die Geschwister nicht benachteiligt werden.

Allerdings – und das ist ein entscheidender Punkt – kann der Erblasser diese Ausgleichspflicht durch eine entsprechende Anordnung aufheben oder modifizieren. Die gesetzliche Regelung greift also nur dann, wenn der Erblasser keine anderslautenden Bestimmungen getroffen hat.

Unterschied zwischen Schenkung und vorweggenommener Erbfolge

Nicht jede Zuwendung zu Lebzeiten unterliegt automatisch der Ausgleichspflicht. Hier muss zwischen einer „normalen“ Schenkung und einer vorweggenommenen Erbfolge unterschieden werden:

  • Schenkungen werden grundsätzlich nicht ausgeglichen, es sei denn, der Erblasser hat dies ausdrücklich angeordnet.
  • Bei der vorweggenommenen Erbfolge hingegen wird vermutet, dass eine Ausgleichspflicht besteht, sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat.


In der Praxis ist die Abgrenzung oft fließend und hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, ob die Zuwendung als Vorgriff auf das spätere Erbe gedacht war.

Pflichtteilsergänzungsansprüche beachten

Besondere Vorsicht ist bei Pflichtteilsberechtigten geboten. Hier können Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall zu einem Pflichtteilsergänzungsanspruch führen. Das bedeutet: Wurde ein pflichtteilsberechtigter Angehöriger durch ein Testament enterbt, kann er unter Umständen trotzdem einen Anspruch auf einen Teil der zu Lebzeiten verschenkten Vermögenswerte haben.

Geschwister auszahlen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge?

Wir unterstützen Sie dabei, faire Lösungen zu finden – rechtlich und steuerlich gut geplant

Typische Ausgleichsmodelle für die vorweggenommene Erbfolge

Die Herausforderung bei der vorweggenommenen Erbfolge besteht häufig darin, einen fairen Ausgleich zu schaffen, ohne die wirtschaftliche Substanz des übertragenen Vermögens zu gefährden. Besonders bei Unternehmen, Immobilien oder landwirtschaftlichen Betrieben kann eine sofortige vollständige Auszahlung der Geschwister den Übernehmer finanziell überfordern.

Gestaffelte Ratenzahlungen

Eine häufig gewählte Lösung ist die Vereinbarung von gestaffelten Ratenzahlungen. Dabei verpflichtet sich der Übernehmer, seine Geschwister über einen längeren Zeitraum mit festen Beträgen auszuzahlen. Diese Variante schont die Liquidität des Übernehmers und ermöglicht es ihm, die Zahlungen aus den laufenden Erträgen zu bestreiten.

Nießbrauchrechte und andere dingliche Rechte

Eine alternative Möglichkeit besteht darin, dem Übernehmer das Eigentum zu übertragen, den Eltern jedoch ein Nießbrauchrecht einzuräumen. Dadurch fließen die Erträge weiterhin den Eltern zu, die daraus wiederum Ausgleichszahlungen an die anderen Kinder leisten können.

Ähnlich funktionieren auch Wohnrechte oder andere dingliche Belastungen, die den Wert des übertragenen Vermögens mindern und dadurch die Ausgleichsansprüche der Geschwister reduzieren können.

Übertragung anderer Vermögenswerte

Verfügen die Eltern über verschiedene Vermögenswerte, kann eine gerechte Verteilung auch durch die Übertragung unterschiedlicher Assets erfolgen. So könnte beispielsweise ein Kind das Familienunternehmen erhalten, während die Geschwister mit Immobilien oder Wertpapieren bedacht werden.

Diese Lösung hat den Vorteil, dass keine oder nur geringe Ausgleichszahlungen notwendig sind und jedes Kind direkt Vermögenswerte erhält.

Lebensversicherungen zugunsten weichender Erben

Ein weiteres Instrument sind Lebensversicherungen, die zugunsten der weichenden Erben (also der Geschwister, die nicht das Hauptvermögen übernehmen) abgeschlossen werden. Die Versicherungssumme kann dabei so kalkuliert werden, dass sie einen angemessenen Ausgleich darstellt.

Besonders bei Unternehmensübertragungen kann diese Variante sinnvoll sein, da sie die Liquidität des Unternehmens schont und trotzdem einen fairen Ausgleich schafft.

Stille Beteiligungen bei Unternehmensnachfolgen

Bei Familienunternehmen bietet sich als Alternative zur vollständigen Auszahlung auch die Einräumung einer stillen Beteiligung für die Geschwister an. Diese erhalten dann regelmäßige Gewinnausschüttungen, ohne operativ im Unternehmen tätig zu sein.

Diese Lösung kann besonders attraktiv sein, wenn alle Kinder am langfristigen Erfolg des Familienunternehmens partizipieren möchten, aber nur eines die aktive Führung übernehmen will oder kann.

Steuerliche Optimierung bei der vorweggenommenen Erbfolge

Die vorweggenommene Erbfolge bietet erhebliche steuerliche Vorteile gegenüber dem klassischen Erben nach dem Tod. Durch geschickte Planung und Nutzung der Freibeträge können erhebliche Steuerersparnisse erzielt werden.

Nutzung der Freibeträge

Jedes Kind hat gegenüber jedem Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro, der alle zehn Jahre neu genutzt werden kann. Bei rechtzeitiger Planung können Eltern also alle zehn Jahre Vermögen in dieser Höhe steuerfrei auf ihre Kinder übertragen.

Zum Vergleich: Geschwister untereinander haben nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Daher ist es steuerlich oft günstiger, wenn die Eltern direkt an alle Kinder übertragen, statt dass ein Kind später seine Geschwister auszahlt.

Steuerliche Bewertung verschiedener Vermögensarten

Je nach Art des übertragenen Vermögens gelten unterschiedliche steuerliche Bewertungsregeln:

  • Immobilien werden nach dem Bewertungsgesetz bewertet, wobei der Wert oft unter dem Verkehrswert liegt.
  • Betriebsvermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen weitgehende Verschonungen erhalten.
  • Bargeld und Wertpapiere werden mit dem Nominalwert bzw. dem Kurswert angesetzt.


Diese unterschiedlichen Bewertungsansätze können für eine steueroptimierte Gestaltung genutzt werden.

Die 10-Jahresfrist optimal nutzen

Für eine langfristige Steuerplanung ist die sogenannte 10-Jahresfrist von zentraler Bedeutung. Nach dem Erbschaftssteuergesetz werden alle Erwerbe, die eine Person innerhalb von zehn Jahren vom selben Schenker erhält, zusammengerechnet.

Durch eine geschickte zeitliche Staffelung der Übertragungen können die persönlichen Freibeträge mehrfach genutzt und die Steuerlast deutlich reduziert werden.

Häufige Konfliktpunkte und Lösungsansätze

Die vorweggenommene Erbfolge mit Ausgleichszahlungen an Geschwister birgt verschiedene Konfliktpotenziale, die durch eine vorausschauende Gestaltung entschärft werden können.

Bewertungsfragen bei illiquiden Vermögenswerten

Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, wie das übertragene Vermögen zu bewerten ist. Besonders bei Unternehmen, Immobilien oder landwirtschaftlichen Betrieben können die Vorstellungen der Beteiligten weit auseinandergehen.

Hier empfiehlt sich die Einholung eines unabhängigen Gutachtens oder die Vereinbarung eines standardisierten Bewertungsverfahrens, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Familiäre Kommunikation und Transparenz

Viele Konflikte entstehen nicht durch die objektive Verteilung des Vermögens, sondern durch mangelnde Kommunikation und Transparenz. Wenn ein Kind das Gefühl hat, benachteiligt zu werden, kann dies zu langfristigen Verwerfungen in der Familie führen.

Ein offenes Familiengespräch, in dem die Eltern ihre Überlegungen darlegen und alle Kinder ihre Perspektiven einbringen können, kann hier Wunder wirken. Auch die Dokumentation in einem Familienprotokoll kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

Rechtssichere Anrechnungsbestimmungen

Um späteren Streit zu vermeiden, sollten Anrechnungsbestimmungen klar und rechtssicher formuliert werden. Hier lohnt sich die Investition in eine professionelle rechtliche Beratung, um keine Interpretationsspielräume zu lassen.

Besonders wichtig ist dabei die Frage, ob und in welchem Umfang die Zuwendung auf den Pflichtteil angerechnet werden soll und wie mit zukünftigen Wertveränderungen umzugehen ist.

Verzichtserklärungen absichern

In vielen Fällen werden im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge auch Pflichtteilsverzichtserklärungen vereinbart. Diese müssen notariell beurkundet werden und sollten fair ausgestaltet sein, um später nicht angefochten werden zu können.

Eine einseitige Benachteiligung kann auch Jahre später noch zu rechtlichen Problemen führen, insbesondere wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich ändern.

Checkliste: Die 10 wichtigsten Punkte für eine erfolgreiche Gestaltung

Um Ihnen einen schnellen Überblick zu geben, haben wir die zehn wichtigsten Punkte für eine erfolgreiche Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge mit Auszahlung von Geschwistern zusammengestellt:

  1. Vermögensinventur erstellen: Verschaffen Sie sich einen vollständigen Überblick über alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
  2. Berücksichtigung aller Interessen: Beziehen Sie die Wünsche und Bedürfnisse aller Familienmitglieder in Ihre Überlegungen ein.
  3. Professionelle Bewertung: Lassen Sie das zu übertragende Vermögen von unabhängigen Experten bewerten.
  4. Steuerliche Optimierung: Nutzen Sie die steuerlichen Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten optimal aus.
  5. Liquiditätsplanung: Stellen Sie sicher, dass der Übernehmer die vereinbarten Ausgleichszahlungen leisten kann, ohne das übertragene Vermögen zu gefährden.
  6. Rechtssichere Dokumentation: Achten Sie auf eine klare und rechtssichere Formulierung aller Vereinbarungen.
  7. Notarielle Beurkundung: Lassen Sie die Übertragung und alle damit verbundenen Vereinbarungen notariell beurkunden.
  8. Anrechnungsbestimmungen: Regeln Sie klar, ob und wie die Zuwendungen auf spätere Erb- oder Pflichtteilsansprüche angerechnet werden sollen.
  9. Offene Kommunikation: Sorgen Sie für Transparenz und einen offenen Dialog innerhalb der Familie.
  10. Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie die getroffenen Regelungen in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität und passen Sie sie bei Bedarf an.

Warum professionelle Beratung bei der vorweggenommenen Erbfolge unverzichtbar ist

Die Gestaltung einer vorweggenommenen Erbfolge mit Ausgleichszahlungen an Geschwister ist eine komplexe Angelegenheit, die fundierte Kenntnisse im Erb-, Steuer- und oft auch im Gesellschaftsrecht erfordert. Eine professionelle Beratung kann hier entscheidende Vorteile bieten.

Vermeidung kostspieliger Fehler

Fehler bei der Gestaltung können erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen, sei es durch vermeidbare Steuerzahlungen, unnötige Ausgleichspflichten oder rechtliche Auseinandersetzungen. Die Kosten einer professionellen Beratung amortisieren sich daher in der Regel mehrfach.

Maßgeschneiderte Lösungen statt Standardrezepte

Jede Familiensituation ist einzigartig und erfordert eine individuelle Lösung. Was in einem Fall perfekt funktioniert, kann in einem anderen völlig ungeeignet sein. Fachanwälte für Erbrecht können auf einen reichen Erfahrungsschatz zurückgreifen und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln.

Langfristiger Familienfriede

Vielleicht der wichtigste Aspekt: Eine professionell gestaltete vorweggenommene Erbfolge kann dazu beitragen, den Familienfrieden langfristig zu sichern. Unsere Erfahrung bei Kanzlei Jönsson zeigt, dass in den meisten von uns begleiteten Fällen Erbstreitigkeiten vermieden werden konnten.

Dieser Wert ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer sorgfältigen Planung und Kommunikation, bei der alle Interessen berücksichtigt und faire Lösungen gefunden werden.

Unser Vorgehen bei der Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge

Bei Kanzlei Jönsson haben wir einen bewährten Prozess entwickelt, um Sie bei der Gestaltung einer vorweggenommenen Erbfolge mit Ausgleichszahlungen an Geschwister optimal zu unterstützen.

Erstberatung und Analyse

Im ersten Schritt führen wir ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir Ihre familiäre und vermögensrechtliche Situation analysieren und Ihre Wünsche und Ziele kennenlernen. Auf dieser Basis skizzieren wir mögliche Lösungswege und geben eine erste Einschätzung.

Entwicklung eines individuellen Konzepts

Basierend auf den gesammelten Informationen entwickeln wir ein maßgeschneidertes Konzept, das sowohl die rechtlichen und steuerlichen Aspekte als auch die persönlichen Wünsche aller Beteiligten berücksichtigt. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine faire und nachhaltige Lösung.

Umsetzung und Begleitung

Nach Ihrer Zustimmung setzen wir das entwickelte Konzept um. Dies umfasst die Ausarbeitung aller erforderlichen Verträge, die Abstimmung mit allen Beteiligten und die Begleitung bis zur notariellen Beurkundung. Auch nach Abschluss des Projekts stehen wir Ihnen für Fragen und Anpassungen zur Verfügung.

Frühzeitige Planung ist der Schlüssel zum Erfolg

Die vorweggenommene Erbfolge mit Auszahlung von Geschwistern bietet zahlreiche Vorteile, von steuerlichen Ersparnissen bis hin zur aktiven Gestaltung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer frühzeitigen und sorgfältigen Planung.

Je früher Sie mit der Gestaltung beginnen, desto mehr Optionen stehen Ihnen offen und desto besser können die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden. Eine professionelle Beratung durch erfahrene Fachanwälte für Erbrecht kann dabei entscheidend zum Gelingen beitragen.

Bei Kanzlei Jönsson verfügen wir über jahrelange Erfahrung in der Begleitung von Vermögensübertragungen und haben zahlreiche Familien erfolgreich bei diesem wichtigen Schritt unterstützt. Wir würden uns freuen, auch Sie auf diesem Weg begleiten zu dürfen.

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Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich besteht eine gesetzliche Ausgleichspflicht, sofern die Eltern nichts anderes bestimmt haben. Die Eltern können jedoch festlegen, dass keine Ausgleichspflicht besteht oder diese modifizieren. Ohne eine solche Bestimmung müssen Sie die Zuwendung im späteren Erbfall auf Ihren Erbteil anrechnen lassen, was faktisch einer Auszahlung entspricht.

Für die Bewertung gibt es verschiedene Methoden. Bei Immobilien wird häufig ein Verkehrswertgutachten erstellt, bei Unternehmen kommen Ertragswertverfahren oder andere branchenübliche Bewertungsmethoden zum Einsatz. Wichtig ist, dass die Bewertungsmethode transparent und für alle Beteiligten nachvollziehbar ist.

Ja, gestaffelte Ratenzahlungen sind eine häufig gewählte und praktikable Lösung. Die genauen Modalitäten (Höhe der Raten, Laufzeit, Verzinsung) können individuell vereinbart werden und sollten die finanzielle Leistungsfähigkeit des Übernehmers berücksichtigen.

Der Hauptvorteil liegt in der mehrfachen Nutzung der persönlichen Freibeträge. Jedes Kind hat alle zehn Jahre einen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil. Durch geschickte zeitliche Staffelung kann somit erheblich Schenkung- und Erbschaftsteuer gespart werden.

Die Eltern können ihre Vermögenswerte grundsätzlich frei verteilen. Allerdings haben pflichtteilsberechtigte Angehörige einen gesetzlichen Mindestanspruch, der nicht ohne Weiteres umgangen werden kann.

Dies kann zu Konflikten und im schlimmsten Fall zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Daher ist es ratsam, alle Beteiligten frühzeitig einzubeziehen und eine Lösung zu finden, die von allen als fair empfunden wird. In schwierigen Fällen kann eine Mediation helfen.

Ja, der Ausgleich muss nicht zwingend in bar erfolgen. Alternativ können auch andere Vermögenswerte wie Wertpapiere, Schmuck oder Kunstgegenstände übertragen werden. Wichtig ist nur, dass der Wert angemessen ist.

Ein notariell beurkundeter Pflichtteilsverzicht kann die Ausgleichsansprüche reduzieren oder ganz entfallen lassen. In der Regel wird im Gegenzug eine angemessene Abfindung vereinbart. Diese ist jedoch meist niedriger als der volle Pflichtteilsanspruch.

Der Hauptunterschied liegt in der Anrechnungspflicht. Bei einer „normalen“ Schenkung wird vermutet, dass keine Anrechnung auf den Erbteil erfolgen soll, während bei der vorweggenommenen Erbfolge von einer Anrechnungspflicht ausgegangen wird, sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat.

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