Notarielle Beurkundung vs. Eigenhändige Erstellung

Mit Blick auf die zusätzlichen Kosten für eine notarielle Beurkundung stellt sich die Frage, um es notwendig oder sinnvoll ist, seinen letzten Willen notariell beurkunden zu lassen. Klar ist, dass der Notar richtig beurkundet und der Fachanwalt dafür sorgt, dass auch das Richtige beurkundet wird, Ihr wahrer Wille. Das ist hier nicht das Thema, sondern ob man die Beurkundung überhaupt braucht, obwohl beide Formen gleich wirksam sind.

Für die eigenhändige Erstellung spricht der Kostenfaktor, insbesondere wenn man das Testament später ändern möchte. Eigene Änderungen kosten nichts.

Für ein notarielles Testaments spricht, dass seine Wirksamkeit viel seltener Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen ist, da seine Fälschung fast unmöglich ist. Aus diesem Grunde akzeptiert das Grundbuchamt als Erbnachweis ein Testament nur, wenn es notariell beurkundet wurde. Aber über die Testierfähigkeit des Erblassers sagt es auch nichts aus. Der Notar ist nicht kompetent, entsprechende Feststellungen verlässlich zu treffen und der Erblasser unterschreibt sogar lediglich den Text, den er dann womöglich nicht vollends versteht. Allerdings kann auch ein handschriftliches Testament einfach abgeschrieben worden sein, ohne dass der Erblasser die Folgen seines Handelns durchdrungen hat. Da kann hier keine Form einen Vorteil für sich in Anspruch nehmen.