Aufgrund der Bedeutung und der Komplexität der Materie „Erben und Vererben“ sollte fachlicher Rat unbedingt eingeholt werden, um erhebliche Kosten und Erbstreitigkeiten für die Hinterbliebenen zu vermeiden. Hier stellt sich auf den ersten Blick die Frage, ob der Rat durch einen Anwalt, Fachanwalt oder Notar die beste Wahl ist.
Ein Anwalt, der nicht auf Erb- und Steuerrecht spezialisiert ist, fehlt regelmäßig die Kompetenz und Erfahrung auf diesem Gebiet, für eine optimale Beratung.
Die Aufgabe eines Notars besteht hingegen darin, Ihren Willen rechtswirksam abzufassen und Sie auf Risiken hinzuweisen. Eine ausführliche Beratung, insbesondere in steuerlicher Hinsicht, ist nicht die Aufgabe eines Notars. Hier ist der erfahrene Fachanwalt der richtige Ansprechpartner. Er versteht es, gemeinsam mit Ihnen die für Sie richtige Lösung zu erarbeiten. Wenn Sie beispielsweise beim Notar ein Berliner Testament beurkunden lassen wollen, bekommen Sie ein Berliner Testament mit klaren und rechtssicheren Formulierungen. Die rechtliche Qualität dieses Testaments steht ausser Zweifel. Wenn Sie einen guten Fachanwalt bitten, er solle Ihnen helfen, ein Berliner Testament zu verfassen, sollte er erkennen, dass Ihr Wunsch die Absicherung des überlebenden Partners ist und Sie glauben, dass ein Berliner Testament das richtige Mittel wäre, ohne dass Sie unbedingt die Schwächen eines Berliner Testaments kennen. Es gilt zu prüfen, ob Sie zum Nachteil der Schlusserben Steuerfreibeträge ungenutzt lassen, die über eine entsprechende Gestaltung wieder „gerettet“ werden. Einem möglichen Streit mit den Kindern sollte man auch zuvorkommen. Ein guter Fachanwalt geht gemeinsam mit Ihnen in die Tiefe der Planung, damit sie die richtige Lösung bekommen, um letztlich beruhigter und besser zu schlafen.