Erbschleicher sind Personen, die sich durch Manipulation in das Testament oder die Erbfolge einer Person einbringen, in der Absicht, von deren Vermögen zu profitieren. Dieses Phänomen hat in den letzten Jahren für viele Diskussionen gesorgt und stellt Betroffene oft vor schwierige Fragen.
In Deutschland ist die Erbschleicherei rechtlich gesehen in einer Grauzone angesiedelt. Sie gilt zwar als moralisch verwerflich, ist aber bisher nicht explizit als Straftat im Strafgesetzbuch (StGB) verankert. Dennoch gibt es Maßnahmen, um gegen mutmaßliche Erbschleicher vorzugehen und sich rechtlich zur Wehr zu setzen. Erbschleicher strafbar: Erfahren Sie, welche rechtlichen Konsequenzen Erbschleicherei hat und wie Sie sich gegen betrügerische Erben wehren können.
Erbschleicherei ist ein Begriff, der oft verwendet wird, um eine Person zu beschreiben, die versucht, sich in die Gunst eines Erblassers einzuschmeicheln, um später von dessen Testament zu profitieren. Obwohl diese Praxis moralisch verwerflich ist, ist sie in Deutschland nicht direkt strafbar. Daher möchten wir Ihnen einen Überblick über die rechtliche Situation und mögliche Folgen geben.
Die rechtliche Grauzone entsteht, weil es im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) keinen spezifischen Straftatbestand gibt, der sich direkt auf die Erbschleicherei bezieht. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass das Verhalten eines Erbschleichers unter Umständen als einzelne Straftaten eingestuft werden kann, wenn die Handlungen gegen bestehende Gesetze verstoßen. Zum Beispiel könnte eine Person, die sich als Erbschleicher betätigt, folgende Straftatbestände erfüllen:
Wenn solche Handlungen nachweisbar sind, kann ein Erbschleicher, obwohl er nicht direkt aufgrund von Erbschleicherei belangt wird, auf der Grundlage anderer Gesetze belangt werden.
Im Erbrecht ist es jedoch wichtig zu betonen, dass der Erblasser in den meisten Fällen uneingeschränkte Testierfreiheit hat, das heißt, er kann seinen Nachlass nach Belieben gestalten und Personen als Erben einsetzen. Dies bedeutet, dass, selbst wenn unklar ist, welche Rolle ein Erbschleicher gespielt hat, der Erblasser in der Regel das Recht hat, diese Person als Erben einzusetzen.
Dies macht es oft schwierig, gegen Erbschleicher vorzugehen, da der Beweis erbracht werden muss, dass eine Person unrechtmäßig gehandelt hat, um als Erbe eingesetzt zu werden. In solchen Fällen kann rechtliche Beratung und Unterstützung wichtig sein, um die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden.
Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass Erbschleicherei als solche nicht im Strafgesetzbuch (StGB) verankert ist. Jedoch gibt es verschiedene Straftatbestände, die in Zusammenhang mit Erbschleicherei stehen und strafrechtlich relevant sein können. Dazu zählen unter anderem:
Das Erbrecht regelt die Verteilung des Vermögens einer verstorbenen Person. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1922 ff. verankert. Neben der gesetzlichen Erbfolge, die in den §§ 1924 ff. geregelt ist, können Erben durch ein Testament oder einen Erbvertrag bestimmt werden. Bei Fragen oder Problemen rund um Testament, Erbschaft oder Schenkung stehen wir Ihnen als Anwälte zur Verfügung.
In erbrechtlichen Angelegenheiten ist das Nachlassgericht zuständig. Es ist ein Teil des Amtsgerichts und unter anderem für die Erteilung von Erbscheinen, die Eröffnung von Testamenten sowie die Überwachung von Testamentsvollstreckern zuständig.
Erbschleicherei ist ein ernstes Problem und kann Familien belasten und das Vertrauen der Betroffenen erschüttern. Hier sind einige Anzeichen und Warnsignale, die auf eine mögliche Erbschleicherei hinweisen können:
Um Erbschleicherei zu erkennen und entgegenzuwirken, sollte man:
Erbschleicherei bewegt sich in Deutschland rechtlich gesehen in einer Grauzone und ist bisher nicht explizit strafbar. Allerdings gibt es Fälle, in denen das Verhalten der Erbschleicher strafrechtliche Konsequenzen haben kann. In diesem Abschnitt erläutern wir die möglichen rechtlichen Schritte und die Rolle der Strafverfolgung bei Erbschleicherei.
Wenn Sie einen Verdacht auf Erbschleicherei haben, sollten Sie zunächst einen Fachanwalt für Erbrecht konsultieren. Wir können Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren und Ihnen helfen, entsprechende Schritte einzuleiten.
Ein möglicher rechtlicher Schritt ist die Anfechtung des Testaments. Wenn das Testament unter Täuschung oder widerrechtlichem Einfluss abgeändert wurde, kann es angefochten werden. Die Anfechtung muss innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der Anfechtungsgründe erfolgen.
Ein Erbschleicher kann als erbunwürdig erklärt werden, wenn er eine schwere Verfehlung gegenüber dem Erblasser oder einem anderen Erben begangen hat. Beispielsweise kann ein Erbschleicher, der das Vertrauen und die Hilfsbedürftigkeit des Erblassers ausnutzt, für erbunwürdig erklärt werden.
In einigen Fällen kann die Staatsanwaltschaft gegen Erbschleicher ermitteln. Hierzu muss jedoch eine Straftat, wie die Fälschung, Vernichtung oder Unterdrückung eines Testaments oder die Unterschlagung von Erbgut, nachgewiesen werden. In diesen Fällen wird die Polizei eingeschaltet, um die notwendigen Ermittlungen durchzuführen.
Als Opfer einer solchen Straftat haben Sie die Möglichkeit, sich als Nebenkläger der Staatsanwaltschaft anzuschließen. Ihr Anwalt kann Sie dabei unterstützen und Ihre Interessen vertreten.
Um Erbschleicherei effektiv bekämpfen zu können, ist es wichtig, frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten und alle rechtlichen Schritte zu unternehmen, um Ihr Erbe zu sichern. Sollten Sie in einer solchen Situation Hilfe benötigen, steht unsere Kanzlei Ihnen gerne zur Verfügung.
Als eine renommierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung bieten wir Ihnen eine umfassende und kompetente Beratung im Bereich Erbrecht. Als Fachanwalt für Erbrecht sind wir in der Lage, Ihnen auch bei komplexen Fällen fachkundige Hilfe zu bieten. In diesem Bereich decken wir eine Reihe von Dienstleistungen ab, die Ihnen helfen, Sicherheit und Klarheit in Bezug auf Ihr Erbe zu gewinnen.
Zu unseren Hilfeleistungen gehören unter anderem:
Wenn Sie sich für unsere Beratung interessieren, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail, um einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren. In diesem Gespräch können wir Ihre individuellen Anliegen und Fragen klären und Ihnen die bestmögliche Unterstützung bieten. Wir freuen uns darauf, Ihnen bei allen erbrechtlichen Fragen zur Seite zu stehen.
Erbschleicherei bezieht sich auf das bewusste Manipulieren einer Person, meistens eines älteren oder hilfsbedürftigen Menschen, mit dem Ziel, sich Vorteile im Erbfall zu verschaffen. Strafbar wird dies, wenn dabei betrügerische oder täuschende Mittel eingesetzt werden, um den Erblasser zur Testamentsänderung zu bewegen.
Bei nachgewiesener Erbschleicherei kann das Testament für ungültig erklärt werden. Zudem können strafrechtliche Konsequenzen wie Betrugsanzeige folgen, wenn nachweislich Täuschung oder Betrug vorliegt. Die Strafbarkeit hängt von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab.
Anzeichen für Erbschleicherei können ungewöhnlich häufige private Treffen, übermäßiges Interesse am finanziellen und gesundheitlichen Zustand des Erblassers oder eine plötzliche Veränderung in dessen sozialen oder finanziellen Entscheidungen sein. Misstrauen ist angebracht, wenn diese Veränderungen mit dem Einfluss einer bestimmten Person zusammenfallen
Es ist ratsam, umgehend einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Wir beraten Sie gerne. Dokumentieren Sie alle verdächtigen Aktivitäten und sammeln Sie mögliche Beweise. Ein Anwalt kann Sie über die nächsten Schritte informieren und bei Bedarf rechtliche Schritte einleiten.
Ja, zivilrechtliche Klagen sind möglich, insbesondere wenn es darum geht, ein Testament anzufechten, das möglicherweise unter Einflussnahme entstanden ist. Zivilklagen können auch Schadensersatzforderungen umfassen, falls dem Erbe durch die Handlungen des Erbschleichers ein Schaden entstanden ist.
Zur Prävention empfiehlt sich eine frühzeitige Regelung der Erbangelegenheiten durch eindeutige und klare Testamente. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen des Testaments bei einem Notar können helfen, die Intentionen des Erblassers zu sichern. Zudem sollte der Kreis der Personen, die Einfluss auf den Erblasser nehmen können, sorgfältig überwacht werden.
Rechtsanwalt Jönsson
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email mail@joensson.de
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to mail@joensson.de