Das Berliner Testament ist eine verbreitete Art der Testamentsgestaltung bei Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern in Deutschland. Mit einem gemeinsamen Testament legen sie fest, dass der überlebende Partner zunächst Alleinerbe wird und erst nach dessen Tod die Kinder oder andere Schlusserben zum Zug kommen. Allerdings kann diese Regelung auch zu einer erhöhten Erbschaftssteuerbelastung führen, da im ersten Erbfall allein der Freibetrag des überlebenden Partners genutzt wird.
Eine Möglichkeit, die Erbschaftssteuer im Zusammenhang mit einem Berliner Testament zu verringern oder zu umgehen, besteht darin, die bestehenden Freibeträge, Schenkungen oder besondere Vertragskonstruktionen sinnvoll zu nutzen. Kanzlei Jönsson ist auf Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht spezialisiert und berät Sie gerne, wie Sie die Erbschaftssteuer bei einem Berliner Testament optimal berücksichtigen können.
Das Berliner Testament ist eine besondere Form der letztwilligen Verfügung, bei der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gemeinsam ein Testament aufsetzen und sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Diese Regelung basiert auf den Bestimmungen des deutschen Erbrechts, insbesondere auf den §§ 2265 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das Hauptziel des Berliner Testaments ist es, den verbleibenden Partner finanziell abzusichern und erst nach dessen Tod das Vermögen an die Kinder oder andere Schlusserben zu übertragen.
Ein wesentlicher Unterschied zum Einzeltestament liegt darin, dass beim Berliner Testament zwei Erbfälle in einem Testament geregelt werden. Dies führt jedoch dazu, dass den Kindern ein persönlicher Freibetrag gegenüber einem ihrer Elternteile verloren geht, wodurch die Erbschaftssteuer relativ hoch ausfallen kann. Eine weitere Besonderheit ist, dass die überlebende Person im Berliner Testament als Alleinerbe eingesetzt wird, wohingegen bei Einzeltestamenten üblicherweise die Kinder oder andere Erben direkt berücksichtigt werden.
Für die Gültigkeit eines Berliner Testaments müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Wir helfen Ihnen in allen Fragen des Erbrechts und beraten Sie, wie man die Erbschaftssteuer bei einem Berliner Testament umgehen kann.
In Deutschland sind wir mit einer Erbschaftssteuer konfrontiert, die auf das Vermögen angewendet wird, das von einer verstorbenen Person an ihre Erben weitergegeben wird. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Verwandtschaftsbeziehung zwischen Erblasser und Erbe, sowie dem Wert des geerbten Vermögens.
Es gibt drei Steuerklassen, die jeweils unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze haben:
Die Freibeträge in der Steuerklasse I sind am höchsten, wodurch nahe Verwandte weniger Erbschaftssteuer zahlen müssen als andere Erben.
Bei der Anwendung der Erbschaftssteuer wird zwischen zwei Hauptformen von Erbschaften unterschieden:
Um die Erbschaftssteuer beim Berliner Testament zu umgehen oder zu verringern, kann man verschiedene Strategien anwenden. Eine Möglichkeit besteht darin, die Steuerfreibeträge optimal zu nutzen. Je näher Erblasser und Erbe verwandt sind, desto höher ist der persönliche Freibetrag. Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung eines Supervermächtnisses, wodurch die Steuerlast für die Erben reduziert werden kann.
Unsere Kanzlei Jönsson ist auf Erbrecht spezialisiert und hilft Ihnen gerne dabei, die richtige Strategie zur Vermeidung oder Reduzierung der Erbschaftssteuer im Zusammenhang mit einem Berliner Testament zu finden. Sie erhalten bei uns alle wichtigen Informationen und kompetente Beratung und können sich sicher sein, dass wir stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung sind.
Beim Berliner Testament geht das gesamte Vermögen des verstorbenen Ehepartners zunächst auf den überlebenden Partner über. In der Regel sind dann die Kinder als Schlusserben vorgesehen. Aus erbschaftsteuerlicher Sicht besteht hierbei das Problem, dass der überlebende Ehepartner den gesamten Wert des Vermögens als erbschaftsteuerlichen Erwerb versteuern muss. Dies kann dazu führen, dass die gesetzlichen Freibeträge schnell ausgeschöpft werden und die Hinterbliebenen mit hohen Steuerzahlungen konfrontiert werden.
Um zu verdeutlichen, wie die Erbschaftssteuer das Erbe beim Berliner Testament beeinflussen kann, betrachten wir ein Beispiel:
Angenommen, ein Ehepaar hat ein Vermögen von insgesamt 800.000 €. Beide Ehepartner haben je 400.000 €. Sie verwenden das Berliner Testament, um sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen und nach dem Tod des Letztversterbenden das gemeinsame Kind als Schlusserben.
Hier sind einige rechtliche Möglichkeiten und Strategien, die wir empfehlen:
Wir möchten Ihnen auch einige praktische Tipps an die Hand geben, um Fehler bei der Gestaltung Ihres Berliner Testaments zu vermeiden:
Wenn Sie Fragen oder Anliegen zur Vermeidung von Erbschaftssteuer beim Berliner Testament haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne bei der optimalen Gestaltung Ihres Testaments.
Wir helfen Ihnen gerne bei allen Fragen rund um das Thema Erbschaftssteuer beim Berliner Testament. Unser Angebot umfasst die folgenden Dienstleistungen:
Bei Kanzlei Jönsson sind wir Experten im Erbrecht und unterstützen Sie dabei, die Erbschaftssteuer beim Berliner Testament zu umgehen. Wir bieten klare und sachliche Beratung in allen Fragen rund um das Erbrecht. Unsere Kanzlei nimmt sich Ihrer individuellen Anliegen an und entwickelt gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung, um die Erbschaftssteuer zu vermindern oder ganz zu vermeiden.
Durch eine Zusammenarbeit mit uns profitieren Sie von einer umfassenden Beratung und Unterstützung bei der Vermeidung der Erbschaftssteuer beim Berliner Testament. Wir freuen uns darauf, Ihnen bei dieser wichtigen Angelegenheit zu helfen.
Wir empfehlen, die Nutzung von Steuerfreibeträgen für Geschwister in Betracht zu ziehen, um die Erbschaftssteuerbelastung zu verringern. Geschwister haben einen Steuerfreibetrag von 20.000 €. Abhängig von der Höhe des vererbten Vermögens können Geschwister auch eine gestaffelte Schenkung planen, um die Steuerbelastung zu verringern.
Kinder haben einen Steuerfreibetrag von 400.000 €. Um die Erbschaftssteuer für sie zu minimieren, sollten Erblasser ihre Freibeträge nutzen, gegebenenfalls durch einen Ehegatten vererben und im Berliner Testament die Kinder als Schlusserben einsetzen. Alternativ kann das Supervermächtnis im Berliner Testament angewandt werden, um die Steuerlast für die Kinder zu reduzieren.
Ja, der Verkauf einer Immobilie kann dazu beitragen, die Erbschaftssteuer zu umgehen. Eine mögliche Vorgehensweise wäre, die Immobilie zu Lebzeiten an die Erben zu verkaufen und den Kaufpreis in Ratenzahlungen zu vereinbaren. Dadurch kann die Erbschaftssteuer auf die Immobilie legal umgangen werden.
Die Übertragung von Immobilien in eine GmbH kann zur Umgehung der Erbschaftssteuer beitragen, indem die Erben Anteile der GmbH erhalten, statt die Immobilien direkt zu erben. Bei der Vererbung von GmbH-Anteilen gelten wiederum die jeweiligen Freibeträge, was zur Steuerersparnis führen kann.
Schenkungen können dazu beitragen, die Erbschaftssteuer zu umgehen, indem Vermögen bereits zu Lebzeiten an die Erben übertragen wird. Schenkungen unterliegen eigenen Steuerfreibeträgen, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Durch geschickte Planung können Schenkungen dazu beitragen, die Erbschaftssteuerlast zu reduzieren.
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann dazu beitragen, die Erbschaftssteuerbelastung zu senken. Eine GbR eignet sich insbesondere, wenn mehrere Erben gemeinsam eine Immobilie oder ein Unternehmen erben möchten. Mit einer GbR können die Erben ihren jeweiligen Steuerfreibetrag nutzen und gegebenenfalls weitere steuerliche Vorteile erzielen.
Gerne können Sie mir auch eine Nachricht hinterlassen.
Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück!
Lindenbergstraße 12
79199 Kirchzarten
Tel.: 07661 9739070
Mail: erbrecht@joensson.de
Rechtsanwalt Jönsson
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email mail@joensson.de
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to mail@joensson.de