Wurden Sie enterbt oder im Testament übergangen? Fühlen Sie sich ungerecht behandelt und wissen nicht, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen können?
Als spezialisierte Kanzlei für Erbrecht verstehen wir Ihre Situation und die damit verbundenen Emotionen. Der Verlust eines Angehörigen ist schon schwer genug – wenn Sie dann noch feststellen müssen, dass Sie im Testament nicht berücksichtigt wurden, kann das besonders schmerzhaft sein. Unsere Kanzlei Jönsson ist Ihr verlässlicher Partner, wenn es um die Durchsetzung Ihres Pflichtteils geht. Mit jahrelanger Erfahrung und tiefgreifendem Fachwissen im Pflichtteilsrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und Ihnen zu dem zu verhelfen, was Ihnen rechtmäßig zusteht. Wir wissen, dass jeder Fall einzigartig ist, und gehen mit Sensibilität und Professionalität auf Ihre individuelle Situation ein. Vertrauen Sie auf unsere Expertise als Anwalt für Pflichtteil – gemeinsam finden wir den besten Weg für Sie.
Als Ihr Anwalt für Pflichtteil unterstützen wir Sie bei der präzisen Berechnung Ihres Anspruchs. Wir analysieren den Nachlass, berücksichtigen alle relevanten Faktoren und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Dabei nutzen wir unsere langjährige Erfahrung, um auch in komplexen Fällen die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Wir verhandeln in Ihrem Namen mit den Erben und scheuen uns nicht, Ihre Rechte notfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu dem zu verhelfen, was Ihnen rechtmäßig zusteht.
Wenn Sie als Erbe mit Pflichtteilsforderungen konfrontiert werden, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir prüfen sorgfältig die Berechtigung der Ansprüche und entwickeln Strategien zu ihrer Abwehr. Dabei berücksichtigen wir alle rechtlichen Möglichkeiten, von der Anfechtung der Berechnung bis hin zur Prüfung von Ausschlussgründen. Unser Ziel ist es, Ihr Erbe zu schützen und ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren.
Pflichtteilsergänzungsansprüche können entstehen, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen getätigt hat. Wir beraten Sie umfassend zu diesem komplexen Thema, prüfen, ob solche Ansprüche in Ihrem Fall bestehen oder abgewehrt werden können. Dabei berücksichtigen wir die gesetzlichen Fristen und helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren oder sich gegen unberechtigte Forderungen zu verteidigen.
Die Entziehung oder Beschränkung des Pflichtteils ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Als Ihr Anwalt für Pflichtteil prüfen wir sorgfältig, ob in Ihrem Fall die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wir beraten Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten und Konsequenzen und vertreten Ihre Interessen, sei es bei der Durchsetzung einer Pflichtteilsentziehung oder bei der Abwehr eines solchen Versuchs.
Manchmal ist eine gütliche Einigung der beste Weg, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der Aushandlung von Pflichtteilsvereinbarungen, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen. Dabei achten wir darauf, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und eine für Sie vorteilhafte Lösung gefunden wird. Unser Ziel ist es, eine faire und rechtssichere Vereinbarung zu erreichen.
Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, vertreten wir Sie kompetent und engagiert vor Gericht. Wir bereiten Ihren Fall gründlich vor, entwickeln eine überzeugende Argumentationsstrategie und setzen all unsere Erfahrung ein, um Ihre Interessen durchzusetzen. Dabei behalten wir stets das Kosten-Nutzen-Verhältnis im Blick und streben eine für Sie optimale Lösung an.
In einer globalisierten Welt werden Erbfälle mit internationalem Bezug immer häufiger. Als Experten im internationalen Erbrecht beraten wir Sie zu den Besonderheiten grenzüberschreitender Pflichtteilsansprüche. Wir kennen die rechtlichen Herausforderungen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche auch in komplexen internationalen Fällen durchzusetzen oder abzuwehren.
Sie kontaktieren uns telefonisch oder per E-Mail. Wir hören uns Ihr Anliegen an und geben Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Situation.
In einem ausführlichen Gespräch analysieren wir Ihren Fall im Detail, klären offene Fragen und erläutern Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Wir entwickeln eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Strategie und setzen diese konsequent um - sei es durch Verhandlungen oder gerichtliche Vertretung.
Die Jönsson Kanzlei für Erbrecht ist Ihr verlässlicher Partner in allen Fragen des Pflichtteilsrechts. Unter der Leitung von Rechtsanwalt Jönsson, einem anerkannten Experten mit umfangreicher nationaler und internationaler Erfahrung, bieten wir Ihnen spezialisierte Dienstleistungen bei der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Unsere Expertise geht weit über das Standardwissen hinaus – wir kennen die neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung und nutzen diese zu Ihrem Vorteil. Was uns besonders macht, ist unser ganzheitlicher Ansatz: Wir berücksichtigen nicht nur die rechtlichen Aspekte, sondern auch die familiären und emotionalen Faktoren Ihrer Situation. Mit maßgeschneiderten Strategien, die von außergerichtlichen Einigungen bis hin zur konsequenten gerichtlichen Durchsetzung reichen, finden wir die beste Lösung für Sie. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz als Ihr Anwalt für Pflichtteil – wir setzen uns mit Leidenschaft und Professionalität für Ihre Rechte ein.
Wenn Sie rechtliche Fragen haben oder eine Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich, um Ihre Anliegen zu besprechen und zu erfahren, wie ich Ihnen bei rechtlichen Fragen behilflich sein kann.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanspruch auf einen Teil des Nachlasses. Anspruchsberechtigt sind Abkömmlinge, Eltern und Ehepartner des Erblassers, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, vgl. §§ 1922 ff. iVm. §§ 2303 Abs. 1 S. 1, 2317 Abs. 1 BGB.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die genaue Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad und der Anzahl der Berechtigten ab, § 2303 Abs. 1 S. 2 BGB.
Die reguläre Verjährungsfrist für Pflichtteilsansprüche beträgt drei Jahre ab Kenntnis vom Erbfall und der Sie benachteiligenden Verfügung, §§ 199 Abs. 1, 195, § 199 Abs. 3a BGB.
Ja, aber nur unter sehr strengen Voraussetzungen, wie schwere Verfehlungen gegen den Erblasser, § 2333 BGB. Die Entziehung muss im Testament ausdrücklich angeordnet und begründet werden, §§ 2336 iVm. 2064 ff. BGB.
Zunächst wird der Anspruch berechnet und geltend gemacht. Oft folgen Verhandlungen mit den Erben. Kommt keine Einigung zustande, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden.
Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und dem Umfang der notwendigen rechtlichen Schritte. In einem ersten Beratungsgespräch können wir Ihnen eine genauere Kostenschätzung geben.
Ja, der Pflichtteilsanspruch besteht unabhängig davon, ob das Erbe bereits verteilt wurde. Allerdings kann die Durchsetzung in solchen Fällen komplexer sein.
Wir verstehen die emotionale Komponente solcher Fälle und bieten neben der rechtlichen auch eine einfühlsame persönliche Betreuung. Bei Bedarf arbeiten wir auch mit Mediatoren zusammen.
Die Dauer kann stark variieren. Eine außergerichtliche Einigung kann innerhalb weniger Monate erreicht werden, ein Gerichtsverfahren kann sich über mehrere Jahre erstrecken.
Ja, unsere Kanzlei bietet auch Beratung auf Englisch an, was besonders bei internationalen Erbfällen von Vorteil sein kann.
Rechtsanwalt Stefan Jönsson
Fachanwalt für Erbschaftsrecht
Unser engagiertes Team von Anwälten verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Testamentserstellung. Wir verstehen die rechtlichen Anforderungen und arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass Ihr Testament Ihre Wünsche genau widerspiegelt.
Wenn Sie Fragen zur Testamentserstellung haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen den Prozess zu erleichtern.
Lindenbergstraße 12
79199 Kirchzarten
Tel.: 07661 9739070
Mail: erbrecht@joensson.de
Rechtsanwalt Jönsson
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email mail@joensson.de
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
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We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to mail@joensson.de